Haupinhalt

Eidgenössische und kantonale Abstimmung

Informationen

Datum
25. September 2005

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedländer und über die Revision der flankierenden Massnahmen

Abgelehnt
Beschreibung
Die Europäische Union ist der wichtigste Wirtschaftspartner
der Schweiz. Der Zugang zu diesem Markt muss für Schweizer
Unternehmen gesichert sein. Die bilateralen Abkommen I von
1999, die das Volk mit grossem Mehr angenommen hat, sind
dafür eine wichtige Voraussetzung; sie haben sich bewährt.
Als die EU letztes Jahr erweitert wurde, konnten diese Abkommen
automatisch auf die zehn neuen EU-Staaten ausgedehnt
werden. Einzige Ausnahme ist das Freizügigkeitsabkommen.
Es regelt, unter welchen Voraussetzungen EU-Staatsangehörige
in der Schweiz sowie Schweizerinnen und Schweizer
in der EU arbeiten und wohnen dürfen. Über die Ausdehnung
dieses Abkommens stimmen wir nun ab.
Bereits mit den bisherigen EU-Ländern wurde vereinbart, die
Personenfreizügigkeit schrittweise und kontrolliert einzuführen.
Für deren Ausdehnung auf die zehn neuen EU-Länder hat
der Bundesrat längere Übergangsfristen und damit strengere
Zuwanderungsbeschränkungen ausgehandelt.
Zum Schutz vor Billiglöhnen und missbräuchlichen Arbeitsbedingungen
werden die bestehenden flankierenden Massnahmen
gegen Lohn- und Sozialdumping verbessert. Damit
wird auch verhindert, dass das hiesige Gewerbe benachteiligt
wird (gleich lange Spiesse).
Gegen die Vorlage haben vier Komitees das Referendum
ergriffen. Sie befürchten eine massive Einwanderung und in
der Folge mehr Schwarzarbeit, erhöhte Arbeitslosigkeit und
ausländische Billiglohnkonkurrenz.
Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf alle EU-Länder
stärkt die Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze in der Schweiz.
Die verschärften flankierenden Massnahmen schützen vor
Missbräuchen. Bei einem Nein wären unsere bilateralen
Abkommen gefährdet. Die Schweiz würde grosse politische
und wirtschaftliche Nachteile riskieren, nicht zuletzt für die
Arbeitsplätze.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staatenund über die Revision der flankierenden Massnahmen annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 43,88 %
5'193
Nein-Stimmen 56,12 %
6'641
Leer
71
Ungültig
133
Stimmberechtigte
25'665
Stimmbeteiligung
12038
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG)

Angenommen
Beschreibung
Mit dieser Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern wird der bisherige
Abzug für sozial Schwache umgestaltet und neu «Abzug für bescheidene Einkommen
» genannt. Er entlastet alle Steuerpflichtigen mit bescheidenen Einkommen
und Vermögen. Ausgangspunkt bildet der Grundbedarf für Lebensunterhaltskosten
und Wohnung für Verheiratete von 33’000 Franken und für Alleinstehende von
20’000 Franken. Davon wird das Reineinkommen abgezogen. Die Differenz ergibt
den Abzug zur Berechnung des steuerbaren Einkommens. Für Verheiratete und Alleinstehende
gilt: je kleiner das Reineinkommen, desto grösser der Abzug. Der Abzug
entfällt für Verheiratete mit einem Reinvermögen über 200’000 Franken und für
Alleinstehende mit einem Reinvermögen über 100’000 Franken.
Die wichtigsten Auswirkungen dieser Teilrevision sind:
Verheiratete Steuerpflichtige mit einem Reineinkommen bis 20’000 Franken bezahlen
keine Einkommenssteuern mehr. Entlastet werden aber auch jene mit
einem Reineinkommen zwischen 20’100 und 32’900 Franken.
Allein stehende Steuerpflichtige mit einem Reineinkommen bis 11’000 Franken
bezahlen keine Einkommenssteuern mehr. Entlastet werden aber auch jene mit
einem Reineinkommen zwischen 11’100 und 19’900 Franken.
Die Steuerbelastung bescheidener Einkommen wird damit dem schweizerischen
Mittel angepasst. Steuerpflichtige mit bescheidenem Einkommen bezahlen
im Kanton Uri neu in etwa gleich viel Steuern wie in den übrigen Kantonen.
Der neue Abzug ergibt einen Steuerausfall für den Kanton von rund 300’000
Franken und für die Gemeinden von rund 500’000 Franken.
Das Reineinkommen gemäss Ziffer 23 der Steuererklärung entspricht dem Total aller
Einkünfte vermindert um die Abzüge gemäss den Ziffern 11 bis 22. Das Reinvermögen
entspricht dem Total der Vermögenswerte abzüglich der Schulden.
Regierungsrat und Landrat empfehlen, die Vorlage anzunehmen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 62,39 %
6'610
Nein-Stimmen 37,61 %
3'984
Leer
414
Ungültig
119
Stimmberechtigte
25'395
Stimmbeteiligung
11127
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Kantonale Vorlagen

Gesetz über den Bevölkerungsschutz im Kanton Uri (BSG)

Angenommen
Beschreibung
Das neue Gesetz umschreibt die Aufgaben des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes,
insbesondere die Organisation, die Zusammenarbeit und die besonderen
Massnahmen auf Stufe Kanton und Gemeinden zur Bewältigung von Katastrophen
und Notlagen.
Zum Bevölkerungsschutz
Die Gefährdung der Bevölkerung durch natur- und zivilisationsbedingte Katastrophen
und Notlagen, wie zum Beispiel Lawinen, Überschwemmungen, Zugsunglück,
Chemieereignis, ist jederzeit vorhanden. Für die Bewältigung dieser Ereignisse
sind der Kanton und die Gemeinden zuständig. Zu diesem Zweck setzen sie
die im Bevölkerungsschutz zusammengefassten fünf zivilen Partnerorganisationen:
Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Werke und Zivilschutz ein. Diese
Organisationen haben die Aufgabe, die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlage
bei Katastrophen und in Notlagen, d.h. in ausserordentlichen Lagen sowie im Falle
bewaffneter Konflikte, zu schützen sowie zur Begrenzung und Bewältigung von
Schadenereignissen beizutragen. Die bei der Bewältigung eines Ereignisses anfallenden
Aufgaben und Tätigkeiten müssen koordiniert werden. Diese Koordination
übernehmen auf Stufe Einwohnergemeinde der Gemeindeführungsstab und auf
Stufe Kanton der kantonale Führungsstab. Sie tragen die Führungsverantwortung
und bereiten für die Behörde, welche die Gesamtverantwortung trägt, die Entscheide
vor.
Zum Zivilschutz
Der Zivilschutz ist eine Partnerorganisation des Bevölkerungsschutzes. Er dient in
erster Linie der Bewältigung von schweren Schadenereignissen und Notlagen. Zu
seinen Aufgaben zählen insbesondere die Bereitstellung der Schutzinfrastruktur
und der Mittel für die Alarmierung der Bevölkerung, die Betreuung von Schutz suchenden
und von obdachlosen Personen, der Schutz von Kulturgütern, Instandstellungsarbeiten
sowie die Unterstützung der andern Partnerorganisationen. Neu
wird eine kantonale Zivilschutzorganisation geschaffen. Die Gemeinden verfügen jedoch
über eine bestimmte Anzahl Schutzdienstpflichtige. Auch das vorhandene Zivilschutzmaterial
steht ihnen zur Verfügung. Da neu der Kanton und die Gemeinden
für die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen zuständig sind, tragen sie somit
auch deren Kosten.Zur Schutzinfrastruktur
Für Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen besteht nach wie vor die Schutzraumbaupflicht
beim Bau von Wohnhäusern, Heimen und Spitälern. Im Kanton Uri
sind die notwendigen Schutzräume heute weit gehend vorhanden. Deshalb muss
der Kanton im Baubewilligungsverfahren entscheiden, ob ein Schutzraum erstellt
werden muss oder ob Ersatzbeiträge zu leisten sind. Der Regierungsrat bestimmt
die Höhe der Ersatzbeiträge. Der Kanton kontrolliert periodisch die Betriebsbereitschaft
und den Unterhalt der Schutzräume.
Ziele des Bevölkerungsschutzgesetzes
Das neue Gesetz
vollzieht das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz;
regelt die gesamtheitliche Notfallorganisation im Kanton und in den Gemeinden;
entlastet die Gemeinden von der Aufgabe, eine eigene Zivilschutzorganisation
zu betreiben und zu unterhalten;
bewirkt Kosteneinsparungen bei Kanton und Gemeinden.
Regierungsrat und Landrat empfehlen, die Vorlage anzunehmen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 80,44 %
8'563
Nein-Stimmen 19,56 %
2'082
Leer
389
Ungültig
121
Stimmberechtigte
25'395
Stimmbeteiligung
11155
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Kreditbeschluss für das Projekt über den Erwerb und die Erstellung des Sicherheitsfunknetzes POLYCOM

Angenommen
Beschreibung
Der Kredit beinhaltet die Beschaffung einer neuen Sicherheitsfunkanlage für den
Kanton Uri. Damit werden die bisherigen Funksysteme des Kantonalen Führungsstabes,
der Kantonspolizei, des Ambulanzdienstes, des Tiefbauamtes mit der
Schadenwehr Gotthard und der Werkhoffeuerwehr Flüelen sowie der Chemiewehr
abgelöst. Das System kann von allen Blaulichtorganisationen genutzt werden.
Notwendigkeit
Auslöser des Projektes ist das Funknetz der Kantonspolizei, welches abgelöst werden
muss. Es ist komplett veraltet und der Betrieb und Unterhalt sind künftig nicht
mehr gewährleistet. Weil es nicht verschlüsselt ist, können Meldungen abgehört
werden. Zudem ist die Abdeckung der Seitentäler unzureichend. Die Einsatzführung
bei Ereignissen wie Lawinen, Überschwemmungen ist nur über Funk möglich.
So stellen insbesondere Natelverbindungen keine Alternative dar. Nur mit Funk ist
es möglich, gleichzeitig verschiedene beteiligte Benutzer anzusprechen und koordiniert
zu führen.
Teil des nationalen Netzes
Beim System POLYCOM handelt es sich um ein gesamtschweizerisches Sicherheitsfunknetz,
welches sich aus kantonalen Teilnetzen zusammensetzt. Der Bund
fördert den nationalen Verbund, indem er den Kantonen für die Teilnetze grosse finanzielle
Unterstützung gewährt. Für den Kanton Uri bedeutet dies, dass ihn die
Einführung von POLYCOM kostengünstiger zu stehen kommt, als wenn lediglich der
Polizeifunk durch ein herkömmliches System ersetzt würde. Das System POLYCOM
ist bereits in diversen Kantonen und beim Grenzwachtkorps mit Erfolg im Einsatz.
Ziele
Das Teilnetz Uri
erschliesst das Kantonsgebiet mit Schwergewicht Siedlungsräume, Nationalund
Passstrassen;
stellt für den Bevölkerungsschutz die Kommunikation sicher;
löst die heute im Einsatz stehenden kantonalen Funksysteme ab;
gewährleistet genügend Funkkapazitäten;
ermöglicht eine organisationsübergreifende Kommunikation der Ereignisdienste
innerhalb des Kantons und mit den Nachbarkantonen, insbesondere mit Nidwalden
und Tessin im Seelisberg- und Gotthardstrassentunnel;trägt den Sicherheitsbedürfnissen der Urner Bevölkerung Rechnung;
ist abhörsicher.
Projektbeschrieb
POLYCOM ist ein Bündelfunksystem. Das Netz besteht aus 13 Antennenstandorten
mit Richtstrahlverbindungen. Aus Sicherheitsgründen sind die wichtigsten Strecken
zusätzlich über bestehende Glasfasern verbunden.
Kosten
Das POLYCOM-Teilnetz Uri kostet 15 Millionen Franken. Daran sind Bundesbeiträge
in der Höhe von 8.4 Millionen Franken zu erwarten, sodass dem Kanton Uri Investitionskosten
in der Höhe von 6.6 Millionen Franken verbleiben. Die jährlich dem
Kanton verbleibenden Betriebs- und Unterhaltskosten betragen 364

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 67,18 %
7'160
Nein-Stimmen 32,82 %
3'498
Leer
409
Ungültig
118
Stimmberechtigte
25'395
Stimmbeteiligung
11185
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Änderung des Baugesetzes des Kantons Uri (Aufhebung der Reklamesteuer)

Angenommen
Beschreibung
Wer öffentlich eine Reklame anbringen will, hat bei der Gemeinde eine Bewilligung
einzuholen und dafür eine Steuer zu bezahlen. Die Standortgemeinde zieht die
Steuer ein und überweist die Hälfte davon dem Kanton. Die durchschnittlichen jährlichen
Einnahmen, die so erzielt werden, belaufen sich für den Kanton auf rund
25’000 Franken und für die Gemeinden insgesamt auf rund 18’000 Franken. Dieser
Ertrag steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum erheblichen administrativen
Aufwand, der notwendig ist, um die Reklamesteuern einzutreiben. Uri erhebt als
einziger Kanton noch eine Reklamesteuer. Mehrere Gemeinden haben seit längerer
Zeit gefordert, die Reklamesteuer wegen des unverhältnismässigen Arbeitsaufwands
abzuschaffen. Deshalb haben der Landrat und der Regierungsrat beschlossen,
inskünftig darauf zu verzichten. Weil Artikel 44 des Baugesetzes des Kantons
Uri verlangt, dass für alle öffentlich angebrachten Reklamen eine Abgabe zu entrichten
ist, muss diese Bestimmung aufgehoben werden.
Regierungsrat und Landrat empfehlen die Vorlage anzunehmen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 74,75 %
7'931
Nein-Stimmen 25,25 %
2'679
Leer
400
Ungültig
115
Stimmberechtigte
25'395
Stimmbeteiligung
11125
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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