Haupinhalt
Eidgenössische Abstimmung
Informationen
- Datum
- 5. Juni 2005
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin
- Beschreibung
- Im Rahmen der bilateralen Verhandlungen II mit der EU
konnte die Schweiz erfolgreich ihre Teilnahme an den Abkommen
von Schengen und Dublin aushandeln. Damit wird die
internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei,
Justiz, Visa und Asyl verstärkt. Gleichzeitig wird verhindert,
dass unsere Nachbarstaaten an den Schweizer Grenzen
verkehrsbehindernde systematische Kontrollen durchführen.
• Das Schengen-Abkommen hebt die systematischen Passkontrollen
an den Grenzen zwischen den Schengen-Staaten auf.
Mit einer Reihe von Massnahmen erhöht es gleichzeitig die
Sicherheit. Dazu gehören im Rahmen der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit Kontrollen an der Aussengrenze
des Schengen-Raums und die Fahndungsdatenbank SIS.
• Ein Ja zu Schengen bedeutet für die Schweiz nicht, dass die
Grenzkontrollen abgeschafft werden. Das Schweizer Grenzwachtkorps
kontrolliert weiterhin Waren und kann dabei
auch Personen überprüfen. Es werden keine Zollanlagen
abgebaut. Wie bisher werden auch im Landesinnern Kontrollen
vorgenommen.
• Das Dubliner Abkommen sieht vor, dass ein Asylverfahren
nur noch in einem der beteiligten Staaten durchgeführt
werden muss. Dank der Fingerabdruck-Datenbank Eurodac
können Personen, die bereits ein Asylgesuch gestellt haben,
identifiziert und zurückgewiesen werden.
Mehrere Komitees haben das Referendum ergriffen. Es wird
befürchtet, die Kriminalität werde ohne systematische Grenzkontrollen
zunehmen und mit den beiden Abkommen werde
der EU-Beitritt vorbereitet. Zudem stösst die Anpassung des
Waffengesetzes auf Ablehnung.
Bundesrat und Parlament befürworten die Teilnahme der
Schweiz an den beiden Abkommen. Sie erwarten trotz grösserer
Mobilität mehr Sicherheit und weniger Zweitasylgesuche.
Schengen bringt zudem Vorteile für den Tourismus. Die
beiden Abkommen setzen den bilateralen Weg fort und lassen
für die zukünftige Europapolitik alle Möglichkeiten offen. - Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004 über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin annehmen?
Vorlagen
Vorlage
5'235
8'285
- Leer
- 75
- Ungültig
- 81
- Stimmberechtigte
- 25'577
- Stimmbeteiligung
- 13676
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG)
- Beschreibung
- Heute sind gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz in verschiedenen
Lebensbereichen benachteiligt. Das neue Partnerschaftsgesetz
verbessert die rechtliche Stellung dieser Paare,
ohne die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleichzustellen.
Das neue Gesetz erlaubt es gleichgeschlechtlichen Paaren,
ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen zu lassen
und damit rechtlich abzusichern. Die eingetragene Partnerschaft
begründet eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen
Rechten und Pflichten. Wenn es zum Beispiel um Steuern
und Erbschaften, Sozialversicherungen und die berufliche
Vorsorge geht, wird sie rechtlich gleich behandelt wie die
Ehe.
Hingegen lässt es das Partnerschaftsgesetz nicht zu, dass
zwei Frauen oder zwei Männer gemeinsam ein Kind adoptieren.
Auch Verfahren der Fortpflanzungsmedizin sind ihnen
verwehrt. Somit können sie keine Familie im engeren Sinne
gründen.
Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Das
gegnerische Komitee sieht in ihm eine Gefahr für Ehe und
Familie. Das Gesetz sei zudem unnötig, denn das geltende
Recht ermögliche es gleichgeschlechtlichen Paaren, ihre
Beziehung hinreichend zu regeln.
Bundesrat und Parlament erachten das Partnerschaftsgesetz
als nötig und sinnvoll. Gleichgeschlechtliche Paare sollen
die Möglichkeit haben, ihre Partnerschaft in gegenseitiger
Verantwortung rechtlich abzusichern. Mit der Anerkennung
der eingetragenen Partnerschaft werden Ungleichheiten
und Vorurteile abgebaut. - Formulierung
- Wollen Sie das Bundesgesetz vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
6'461
6'930
- Leer
- 143
- Ungültig
- 85
- Stimmberechtigte
- 25'577
- Stimmbeteiligung
- 13619
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum