Haupinhalt

Eidgenössische Abstimmung

Informationen

Datum
24. November 2002

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch"

Angenommen
Beschreibung
Das Hauptanliegen der von der SVP lancierten
Initiative ist die Einführung einer neuen
Drittstaatenregelung: Auf Asylgesuche
von Personen, die über einen als sicher
bezeichneten Drittstaat (z. B. unsere Nachbarländer)
in die Schweiz gelangt sind,
soll nicht mehr eingetreten werden. Das
bedeutet: Die Fluchtgründe dieser Personen
können nicht mehr geprüft werden. Im
Weiteren fordert die Initiative Sanktionen
gegenüber Linienfluggesellschaften, welche
Asylsuchende ohne gültige Reisepapiere
in die Schweiz transportieren. Schliesslich
verlangt sie, dass die Sozialhilfeleistungen
für Asylsuchende und vorläufig
Aufgenommene weiter gekürzt werden.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «gegen Asylrechtsmissbrauch» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 53,21 %
5'330
Nein-Stimmen 46,79 %
4'687
Leer
98
Ungültig
127
Stimmberechtigte
25'513
Stimmbeteiligung
10242
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Resultate (PDF, 34.17 kB) Download 0 Resultate

Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz)

Angenommen
Beschreibung
Als die Arbeitslosigkeit in den Neunzigerjahren
sprunghaft anstieg – im Februar
1997 waren 206 000 Personen arbeitslos –,
mussten zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung
Notmassnahmen ergriffen
werden. Diese Massnahmen – die Erhöhung
des Beitrags von 2 auf 3 Lohnprozente
und der Solidaritätsbeitrag von
2 Lohnprozenten auf höheren Einkommen –
gelten noch bis Ende 2003. Geht man von
durchschnittlich 100 000 Arbeitslosen aus,
entstünde nach dem Wegfall der Notmassnahmen
ein Defizit von rund 1 Milliarde
Franken pro Jahr. Deshalb braucht es eine
Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.
Mit der Revision stellen Bundesrat und
Parlament die Arbeitslosenversicherung
auf eine finanziell gesunde Basis. Bund
und Kantone beteiligen sich neu mit festen
Beiträgen von rund 400 Millionen Franken
an der Versicherung, während sich die
Belastung bei den Löhnen verringert. Die
Beitragszeit und die Bezugsdauer werden
den realen Gegebenheiten angepasst. Damit
können 415 Millionen Franken gespart
werden. Gleichzeitig verbessert die Arbeitslosenversicherung
ihre Leistungen
für den Schutz und die berufliche Wiedereingliederung
der Arbeitslosen.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 22. März 2002 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz,AVIG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 54,08 %
5'299
Nein-Stimmen 45,92 %
4'500
Leer
225
Ungültig
129
Stimmberechtigte
25'513
Stimmbeteiligung
10153
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Resultate (PDF, 34.17 kB) Download 0 Resultate