Haupinhalt
Eidgenössische Abstimmung
Informationen
- Datum
- 10. Juni 2001
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss über die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern
- Beschreibung
- Der Bistumsartikel bestimmt, dass
Bistümer nur mit Genehmigung des
Bundes errichtet werden dürfen. Er ist ein
Relikt aus der Zeit des Kulturkampfs.
In der Bundesverfassung von 1874 stand
er neben anderen, inzwischen aufgehobenen
konfessionellen Ausnahmebestimmungen:
dem Verbot des Jesuitenordens,
dem Verbot von Klostergründungen und
dem Ausschluss Geistlicher aus dem
Nationalrat. Heute ist der Bistumsartikel
völlig überholt und soll deshalb aufgehoben
werden.
Diskriminierend und
völkerrechtswidrig
Die römisch-katholische Kirche in
unserem Land ist in sechs Bistümer gegliedert,
denen je ein Bischof vorsteht.
Bischöfe und Bistümer gibt es zwar auch
in anderen Kirchen, aber der Bistumsartikel
richtete sich faktisch nur gegen
die römisch-katholische Kirche. Nach
heutiger Auffassung ist er deshalb diskriminierend
und verletzt die Religionsfreiheit.
Er ist zudem völkerrechtswidrig.
Für die Sicherung des Friedens
nicht mehr nötig
Die konfessionellen Ausnahmeartikel
wurden im 19. Jahrhundert eingeführt,
weil man Gefahren für Ruhe und Ordnung
befürchtete und eine Bedrohung des
Religionsfriedens abwenden wollte. Die
Gründe, die man 1874 für die Schaffung
des Bistumsartikels anführen konnte, sind
aber schon seit Jahrzehnten nicht mehr
gültig.
Langjährige Diskussionen
Seit Jahren sind Bestrebungen im Gang,
den Artikel zu streichen. Die Aufhebung
wurde auch bei der Totalrevision der Bundesverfassung
erwogen. Diskutiert wurde
aber auch, ob zuerst mit dem Heiligen
Stuhl Konkordate (Verträge) über Bistumseinteilungen
geschlossen werden sollten
und ob ein allgemeiner Religionsartikel
den Bistumsartikel ersetzen sollte. Die
grosse Mehrheit des Parlaments entschied
sich für die ersatzlose Streichung. - Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 15. Dezember 2000 über die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern annehmen?
Vorlagen
Vorlage
6'434
3'572
- Leer
- 350
- Ungültig
- 115
- Stimmberechtigte
- 25'465
- Stimmbeteiligung
- 10471
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Änderung des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (Ausbildungszusammenarbeit)
- Beschreibung
- Viele Übungen, vor allem solche der Luftwaffe
und der Panzertruppen, können in
der stark überbauten und dicht besiedelten
Schweiz nicht mehr durchgeführt
werden. Gemeinsame Übungen mit ausländischen
Partnern helfen der Armee,
die Ausbildung zu verbessern. Diese Art
der Zusammenarbeit stärkt unsere Eigenständigkeit,
gerade auch in der Verteidigung.
Daraus entstehen keine Verpflichtungen
für den Kriegsfall.
Ziel der Vorlage ist es zum einen, die
Verfahren zu vereinfachen: Der Bundesrat
soll für den Abschluss allgemeiner Abkommen
über Ausbildungszusammenarbeit
mit einem bestimmten Staat zuständig
sein; technische und administrative
Einzelheiten sollen aber vom VBS geregelt
werden. Gleichzeitig sollen Angehörige
der Schweizer Armee im Ausland einen
grösstmöglichen Rechtsschutz haben.
Dies ist allerdings nur bei Gegenseitigkeit
möglich: Die gleichen Rechte müssen
auch ausländischen Militärpersonen eingeräumt
werden, die sich zur Ausbildung
in der Schweiz aufhalten. - Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 6. Oktober 2000 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (Ausbildungszusammenarbeit) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
4'516
5'960
- Leer
- 96
- Ungültig
- 114
- Stimmberechtigte
- 25'465
- Stimmbeteiligung
- 10686
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Änderung des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (Bewaffnung)
- Beschreibung
- Im Militärgesetz soll nun eine Lücke geschlossen
werden. Einsätze in Gebieten,
wo der Frieden erst aufgebaut werden
muss, sind nicht immer ungefährlich.
Bisher durften aber nur einzelne Angehörige
der Armee bewaffnet werden.
Im Übrigen mussten sich die Schweizer
von ausländischen Truppen bewachen
und sichern lassen. Dies soll geändert
werden: Die Vorlage ermöglicht,
eine ganze Einheit zu bewaffnen, wenn
die Sicherheitslage vor Ort es erfordert. - Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 6. Oktober 2000 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (Bewaffnung) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
4'608
5'903
- Leer
- 73
- Ungültig
- 117
- Stimmberechtigte
- 25'465
- Stimmbeteiligung
- 10701
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum