Haupinhalt

Revisorat

Die einzelnen Fachbereiche des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz führen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die notwendigen Abklärungen durch und bereiten deren Entscheide vor.

Der Fachbereich Revisorat und Finanzen ist für die Kontrolle der von allen Beistandspersonen (private und professionelle) periodisch einzureichenden Rechnungsablagen verantwortlich. Er erstellt zuhanden der KESB einen Revisionsbericht und stellt der KESB Antrag auf Genehmigung (bzw. Nichtgenehmigung) der Rechnung.

Ausserdem sorgt der Fachbereich Revisorat und Finanzen für die Berechnung und Auszahlung der Mandatsentschädigungen an die Beistandspersonen, den Einzug der Verwaltungsgebühren sowie für die Rechnungsführung und die Erstellung des Voranschlages des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz.

Kontakt

Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Revisorat
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

Tel. +41 41 875 2180

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