Haupinhalt
Beauftragter im öffentlichen Beschaffungswesen
Herzlich willkommen auf der Homepage des Beauftragten im öffentlichen Beschaffungswesen
Am 1. Juni 2023 trat die neue Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB; RB 3.3111) im Kanton Uri in Kraft. Seither sind Verfügungen der Auftraggeber direkt mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht anfechtbar. Damit entfiel die bisherige Tätigkeit der Paritätischen Kommission im öffentlichen Beschaffungswesen als Schlichtungsbehörde und Vorinstanz des Obergerichts.
Auf den 1. Juni 2024 ist die Änderung des Reglements über den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsreglement; RB 3.3115) in Kraft getreten. Die Aufgaben des Submissionsbeauftragten umfassen den einheitlichen Vollzug, die Aus- und Weiterbildung sowie die Auskunftserteilung im öffentlichen Beschaffungswesen. Als Hauptaufgabe obliegt ihm, die Vergabestellen bei der Einhaltung der IVöB zu beraten und zu unterstützen. Zudem wacht er darüber, dass die Vergabestellen die Vergabebestimmungen vor und nach dem Zuschlag einhalten. Er kann dazu Nachweise verlangen und Anzeige erstatten, wenn Anzeichen für eine Verletzung der Vergabebestimmungen bestehen.
Der Submissionsbeauftragte, Michael Zgraggen, steht allen Vergabestellen für Auskünfte und Fragen zum öffentlichen Beschaffungswesen zur Verfügung.
Michael Zgraggen, Submissionsbeauftragter; Mail: info@central-law.ch;
Telefon: +41 41 870 56 56.
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