Die Abteilung Raumplanung umfasst die Fachstellen für Raumplanung und die Koordinationsstelle für Baueingaben des Kantons.
Kantonaler Richtplan
Wichtigstes strategisches Führungsinstrument der Regierung im Bereich der räumlichen Entwicklung sowie in der Koordination raumrelevanter Sachbereiche ist der kantonale Richtplan. Die Abteilung Raumplanung bewirtschaftet den Richtplan, fördert seine Umsetzung und stellt das Controlling sicher. Der Richtplan wird vom Landrat genehmigt.
Nutzungsplanung
Für die kommunale Nutzungsplanung ist die Gemeinde zuständig, sie erarbeitet den Nutzungsplan und die Bau- und Zonenordnung. In der Nutzungsplanung regelt sie die Art und das Mass der Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet, grundeigentümerverbindlich und parzellenscharf. Die Abteilung Raumplanung begleitet und prüft die kommunalen Nutzungsplanungen und bereitet die Genehmigungsentscheide für den Regierungsrat vor.
Bauen ausserhalb der Bauzone
Rund 60 Prozent aller Bauten und Anlagen, die im Kanton Uri realisiert werden, liegen ganz oder teilweise ausserhalb der Bauzone. Gestützt auf das Raumplanungsrecht und das kantonale Planungs- und Baugesetz entscheidet die Justizdirektion Uri auf Antrag der Abteilung Raumplanung bei allen Bauvorhaben außerhalb der Bauzonen, ob diese zonenkonform sind oder ob eine Ausnahmebewilligung für die Errichtung erteilt werden kann.
Koordinationsstelle für Baueingaben
Die Koordinationsstelle für Baueingaben ist die Drehscheibe für die Koordination sämtlicher Baubewilligungsverfahren und Voreinfragen, nach Artikel 107 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes des Kantons Uri. Sie bezieht alle betroffenen kantonalen Fachstellen in das Bewilligungsverfahren mit ein und schickt die Verfügungen und Stellungnahmen gesammelt an die Gemeindebaubehörde zurück.