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Erlass von Weisungen zur schulergänzenden Betreuung
- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Datum
- 13. April 2023
- Beschreibung
Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Vorhaben sowohl des Erziehungsrats als auch des Regierungsrats und des Landrats des Kantons Uri. Im Einklang damit steht der neue Artikel 27 des im Jahr 2022 revidierten Gesetzes über Schule und Bildung (Bildungsgesetz); er tritt am 1. August 2023 in Kraft und besagt unter anderem, dass der Kanton die Angebote der Gemeinden bei Tagesstrukturen und Tagesschulen, also bei der schulergänzenden Betreuung, mit Beiträgen unterstützt.
Die Details der finanziellen Unterstützung des Kantons sind in der Verordnung über Beiträge des Kantons an die Volksschulen (Schulische Beitragsverordnung) zu regeln. Die Details zur Betreuung in Tagesstrukturen/Tagesschulen sind zu regeln in Weisungen des Erziehungsrats. Der Erlass dieser Weisungen ist Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassung.
Die Vernehmlassung findet vom 14. April bis 24. Mai 2023 statt. Zur Vernehmlassung eingeladen wurden:
- Schul- und Kreisschulräte
- Gemeinderäte
- Mittelschulrat
- Vereinigung Schulleiterinnen und Schulleiter (VSL)
- Verein Lehrerinnen und Lehrer Uri (LUR)
- Politische Parteien des Kantons Uri
- Urner GemeindeverbandDie Antworten zu dieser Vernehmlassung werden in einem Bericht zusammengefasst und publiziert.
Zugehörige Objekte
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Begleitbrief zur Vernehmlassung (PDF, 142.29 kB) | Download | 0 | Begleitbrief zur Vernehmlassung | |
Bericht zur Vernehmlassung (PDF, 267.4 kB) | Download | 1 | Bericht zur Vernehmlassung | |
Weisungen zur schulergänzenden Betreuung (PDF, 131.58 kB) | Download | 2 | Weisungen zur schulergänzenden Betreuung | |
Fragenkatalog (DOCX, 73.26 kB) | Download | 3 | Fragenkatalog | |
Auswertungsbericht Vernehmlassung (PDF, 563.53 kB) | Download | 4 | Auswertungsbericht Vernehmlassung |