Inhaltsbereich
Erlass von Weisungen zur Schulsozialarbeit
- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Datum
- 14. April 2023
- Beschreibung
Mit Inkrafttreten von Artikel 30 des Gesetzes über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) – am 1. August 2023 – haben alle Schulträger in der Urner Volksschule den Zugang zur Schulsozialarbeit sicherzustellen.
Die Vorgaben für die Schulträger im Bereich der Schulsozialarbeit regelt der Erziehungsrat in Weisungen. Der Erlass dieser Weisungen ist Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassung. Die vorgesehenen Bestimmungen stehen im Einklang mit der bewährten Praxis in jenen Gemeinden, welche die Schulsozialarbeit bereits eingeführt haben.
Die Vernehmlassung findet vom 17. April bis 24. Mai 2023 statt. Zur Vernehmlassung eingeladen wurden:
- Schul- und Kreisschulräte
- Gemeinderäte
- Mittelschulrat
- Vereinigung Schulleiterinnen und Schulleiter (VSL)
- Verein Lehrerinnen und Lehrer Uri (LUR)
- Politische Parteien des Kantons Uri
- Urner GemeindeverbandDie Antworten zu dieser Vernehmlassung werden in einem Bericht zusammengefasst und publiziert.
Zugehörige Objekte
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Begleitbrief zur Vernehmlassung (PDF, 144.37 kB) | Download | 0 | Begleitbrief zur Vernehmlassung | |
Bericht zur Vernehmlassung (PDF, 257.27 kB) | Download | 1 | Bericht zur Vernehmlassung | |
Weisungen zur Schulsozialarbeit (PDF, 132.15 kB) | Download | 2 | Weisungen zur Schulsozialarbeit | |
Fragenkatalog (DOCX, 73.12 kB) | Download | 3 | Fragenkatalog | |
Auswertungsbericht Vernehmlassung (PDF, 505.88 kB) | Download | 4 | Auswertungsbericht Vernehmlassung | |
Weisungen zur Schulsozialarbeit ab 01.08.2023 (PDF, 130.75 kB) | Download | 5 | Weisungen zur Schulsozialarbeit ab 01.08.2023 |