Haupinhalt
Vernehmlassung zum Entwurf des Gesetzes und der Verordnung über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung
Im Februar 2019 überwies der Landrat eine Motion von Adriano Prandi für «Günstigere familienexterne Betreuung von Kindern auch in Uri». In der Folge erarbeitete die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion eine Gesetzesvorlage. Im Rahmen des Gesetzgebungsprojekts wurde das System zur Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Uri analysiert. Dabei zeigte sich, dass das heutige System die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht im gewünschten Masse fördert und nicht massgeblich zur Standortattraktivität des Kantons Uri beiträgt. Mit dem neuen Gesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz) und der dazugehörigen Verordnung soll diesen Herausforderungen nun begegnet werden.
Der Regierungsrat hat den Entwurf zum Gesetz und zur Verordnung zur Vernehmlassung freigegeben. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Juli 2024.
Am 22. April 2024, 16.30 bis 18.00 Uhr, findet im Landratssaal eine Informationsveranstaltung zum Kinderbetreuungsgesetz und zur Kinderbetrauungsverordnung statt. Es ist vorgesehen, dass der Regierungsrat den Bericht und Antrag an den Landrat Ende August 2024 verabschiedet. Anschliessend soll der Landrat die Vorlage im November 2024 behandeln. Eine Volksabstimmung ist für den Herbst 2025 vorgesehen. Die frühestmögliche Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2026 möglich.
Die Unterlagen für die Vernehmlassung sind unter www.ur.ch/vernehmlassungen aufgeschaltet.