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Vernehmlassung zum Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen für Wander- und Bikewege

Geschäftsart
Vernehmlassung
Status
In Bearbeitung
Datum
5. Juli 2024
Beschreibung

Mit der Volksabstimmung vom 27. September 2020 hat das Urner Stimmvolk der Änderung des kantonalen Gesetzes über Fuss- und Wanderwege (Kantonales Fuss- und Wanderweggesetz [KFWG]; RB 50.1161) zugestimmt. Am 1. Januar 2021 ist das geänderte Fuss- und Wanderweggesetz in Kraft getreten. Damit ist neu im KFWG auch die Planung, die Realisierung und der Unterhalt von Bikewegen geregelt. Gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 KFWG wird der Regierungsrat beauftragt, die Ausrichtung von Beiträgen in einem Reglement festzulegen.

Das vorliegende Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen für Wander- und Bikewege führt das KFWG in folgenden Bereichen näher aus (Art. 1 Abs. 1 Reglement):

  • Die Beiträge des Kantons an die Einwohnergemeinden für die Anlage, den  Unterhalt und die Kenn-zeichnung von Nebenwanderwegen und Nebenbikewegen (Art. 15 Abs. 3 KFWG);
  • Die Kostenbeteiligung des für den Wander- oder Bikeweg zuständigen Gemeinwesens, wenn ein Strassen- oder Wegstück verschiedene Funktionen erfüllt (Art. 14 Abs. 2 KFWG);
  • Den Ersatz von Wander- und Bikewegen (Art. 12 KFWG).

Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 1. Juli 2024 die Justizdirektion ermächtigt, zum Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen für Wander- und Bikewege eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Vernehmlassungsunterlagen bestehen aus dem Entwurf des Reglements, dem dazugehörigen er-läuternden Bericht, den Weisungen über die Ansätze für den Unterhalt von Wander- und Bikewegen und der Liste der Vernehmlassungsadressaten.

Gerne laden wir Sie hiermit zur Stellungnahme ein. Ihre Anregungen sind bis zum 30. September 2024 per E-Mail (adi.arnold@ur.ch) oder schriftlich einzureichen an folgende Adresse:

Justizdirektion Uri, Amt für Raumentwicklung, Abteilung Wander- und Bikewege, Bahnhofstrasse 1, 6460 Altdorf.

Für Auskünfte steht Ihnen der Leiter der Abteilung Wander- und Bikewege, Herr Adi Arnold, gerne zur Verfügung (Tel. 041 875 24 27).

Freundliche Grüsse

Daniel Furrer, Justizdirektor

Zugehörige Objekte

Name
Begleitbrief zur Vernehmlassung (PDF, 135.56 kB) Download 0 Begleitbrief zur Vernehmlassung
Entwurf Reglement KFWG (PDF, 124.02 kB) Download 1 Entwurf Reglement KFWG
Bericht zum Reglement KFWG (PDF, 413.29 kB) Download 2 Bericht zum Reglement KFWG
Adressen der Vernehmlassungsadressaten (PDF, 117.55 kB) Download 3 Adressen der Vernehmlassungsadressaten