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Fischerei-News
Am 15. April startet die Fischerei an den Fliessgewässern. Die Eröffnung der Bergseen erfolgt wie immer am 1. Juni. Mit der Anpassung des Fischereireglements per 1. Dezember 2024 haben sich ein paar Änderungen an den Fliessgewässern und Seen ergeben, die es zu beachten gilt. Weiterhin an allen Gewässern zu beachten sind die Massnahmen gegen die Verbreitung von invasiven, gebietsfremden Arten.
Änderungen in den Fischereivorschriften auf das Jahr 2025
Mit dem Verkauf des Jahrespatents für die Fischerei wird jeweils ein Merkblatt (Stand 1. Dezember 2024) mitgegeben, in welchem die wichtigsten Informationen und Regeln für die Fischerei aufgeführt sind. Auf das Fischereijahr 2025 hat das Fischereireglement (RB 40.3215) ein paar Änderungen erfahren. Damit es bei allfälligen Fischereikontrollen keine unangenehmen Situationen gibt, möchten wir an dieser Stelle nochmals auf diese Änderungen hinweisen:
- Für das Gewässer Nr. 123 «Gwüest» (vorderes und hinteres Seelein inkl. Bachlauf) gilt neu die Fangzeit vom 1. Juni bis 30. September und nicht mehr ab dem 15. April.
- Der Ausfluss des Golzernsees (vom Golzernsee bis Mündung in den Chärstelenbach) ist neu als Fliessgewässer Nr. 52 «Seebach» erfasst. Es gilt somit die Fangzeit vom 15. April bis 30. September.
- Neu gilt an Bergseen für Namaycush ein Fangmindestmass von 24 cm.
- Seelisbergersee: Um vom Boot aus zu fischen, muss das Boot immatrikuliert und ständig vor Ort stationiert sein. Das Fischen vom Kajak, Stand-up-Paddle usw. ist am Seelisbergersee nicht erlaubt.
- Das Mitführen oder Verwenden von Echolotgebern mit Live-Sonar-Technologie ist verboten.
Die Fischerinnen und Fischer sind angehalten, den Fischereivorschriften (www.ur.ch/fischerei) die notwendige Beachtung zu schenken. Es ist mit Kontrollen und bei Nichteinhaltung der Vorgaben mit Ordnungsbussen zu rechnen.
Vorsicht blinde Passagiere
Ende 2024 wurde am Alpnachersee das erste Vorkommen von Quaggamuscheln im Vierwaldstättersee festgestellt. Früher oder später wird diese invasive Muschelart auch im Urnersee ankommen. Trotz oder auch wegen dieser Aussichten sind alle weiteren Gewässer zu schützen sowie die Weiterverbreitung von anderen invasiven, gebietsfremden Arten (wie Quaggamuschel, Schwarzmeergrundeln, Wasserpest, usw.) weiterhin einzuschränken. Bei einem Gewässerwechsel sind das Boot oder weitere Gerätschaften bereits beim Auswassern auf Rückstände von Pflanzen und Tieren zu kontrollieren, in einer Bootsreinigungsstelle mit Hochdruckreiniger und heissem Wasser zu reinigen und vollständig auszutrocknen. Das Bilgen- und anderes Restwasser ist vollständig abzulassen. Auch Kanus, Stand-up-Paddels und andere Wassersportgeräte sind nach dem Gebrauch zu reinigen, abzutrocknen und vor dem Gebrauch in anderen Gewässern, wenn immer möglich, mehrere Tage komplett trocken zu lagern. Weitere Informationen sind unter www.umwelt-zentralschweiz.ch Themen > Gebietsfremde Arten > Aquatische Neobiota zu finden.
Seit März 2025 gibt es in Flüelen eine offizielle Bootsreinigungsstelle. Betrieben wird die Anlage von der Alegra Bootswerft GmbH.
Wir wünsche allen Fischerinnen und Fischern an den verschiedenen Urner Gewässern eine erfolgreiche und unfallfreie Fischereisaison. Petri Heil!
Amt für Umwelt
Rückfragen von Medienschaffenden:
Lorenz Jaun, Vorsteher Amt für Umwelt, Telefon: 041 875 24 21, E-Mail: lorenz.jaun@ur.ch
Swen Walker, Abteilungsleiter Revitalisierung und Fischerei, Telefon: 041 875 24 33, E-Mail: swen.walker@ur.ch
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |