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Reglement über die Generelle Wasserversorgungsplanung

Geschäftsart
Vernehmlassung
Status
In Bearbeitung
Datum
16. April 2025
Beschreibung

Der Regierungsrat hat das teilrevidierte kantonale Umweltgesetz (KUG; RB 40.7011) – nach dem positiven kantonalen Volksentscheid vom 3. März 2024 - auf den 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt. Darin werden auch die Zuständigkeiten bei der Wasserversorgung im Kanton Uri geregelt, um die Trinkwasserversorgung der Urner Bevölkerung langfristig sicherzustellen. Dies beinhaltet unter anderem, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) erstellen.

Der Regierungsrat genehmigt die GWP und bestimmt in einem Reglement die Mindestanforderungen und die für die Kantonsbeiträge massgeblichen Planungskosten. Das GWP-Reglement beinhaltet die Festlegung der Mindestanforderungen und der Kantonsbeiträge. Die GWP-Wegleitung konkretisiert die Mindestanforderungen für die Verhältnisse im Kanton Uri und soll als Pflichtenheft für den Technischen Bericht der GWP dienen. Diese berücksichtigen die Empfehlungen des Fachverbands für Wasser, Gas und Wärme (SVGW). Die Anforderungen sind an die kleinräumigen Strukturen im Kanton Uri angepasst und beinhalten auch mögliche Vereinfachungen für kleine Wasserversorgungen.

Das Amt für Umwelt hat in Begleitung mit Vertretungen der Gemeinden, Wasserversorgungen und Fachplanern sowie dem Laboratorium der Urkantone eine GWP-Wegleitung erarbeitet sowie das GWP-Reglement erstellt. Aufgrund der Betroffenheit der Gemeinden ist eine fakultative Vernehmlassung vorgesehen, der Regierungsrat hat das GWP-Reglement am 15. April 2025 zur Vernehmlassung freigegeben.

Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion (GSUD) legt die Unterlagen den Betroffenen (siehe Verteiler) zur Vernehmlassung vor. Gerne können die Gemeinden die Unterlagen an die relevanten Wasserversorgungen auf Ihrem Gemeindegebiet weiterleiten, wir bitten Sie, schlussendlich eine koordinierte Stellungnahme pro Gemeinde abzugeben.

Im Anhang finden Sie das Reglement über die Generelle Wasserversorgungsplanung. Wir laden Sie ein, dieses GWP-Reglement kritisch durchzusehen und uns eine Stellungnahme abzugeben. Beigelegt ist auch die Wegleitung, die die konkreten fachlichen Anforderungen enthält. Gerne können Sie auch dazu eine koordinierte Rückmeldung abgeben.

Bitte verwenden Sie für Ihre Stellungnahme und Rückmeldung den Online-Fragebogen unter folgendem Link: https://antwort.ur.ch/s/RGWP 

Unter "Dokumente" finden Sie das GWP-Reglement, die GWP-Wegleitung und den Fragebogen in elektronischer Form.

Die Vernehmlassung dauert bis 15. Juli 2025. Gerne erwarten wir Ihre Rückmeldung bis zu diesem Termin.

Name
Vernehmlassungsbrief und Vernehmlassungsadressaten (PDF, 145.22 kB) Download 0 Vernehmlassungsbrief und Vernehmlassungsadressaten
GWP Reglement (PDF, 441.03 kB) Download 1 GWP Reglement
GWP Wegleitung (PDF, 439.12 kB) Download 2 GWP Wegleitung
Fragebogen (wenn möglich, bitte um Eingabe per Onlinefragebogen) (DOCX, 89.45 kB) Download 3 Fragebogen (wenn möglich, bitte um Eingabe per Onlinefragebogen)