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Vernehmlassung zur Aufhebung des Gesetzes über die Rindviehversicherung
- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Status
- Erledigt
- Datum
- 5. Oktober 2015
- Beschreibung
- Im Kanton Uri besteht seit 1971 ein kantonales Gesetz über die Rindviehversicherung. Der Regierungsrat will das Rindviehversicherungsgesetz und damit das Versicherungsobligatorium aufheben. Er hat den Aufhebungserlass zum Gesetz über die Rindviehversicherung und den Bericht für das Vernehmlassungsverfahren freigegeben.
Mit der Aufhebung des Rindviehversicherungsgesetzes per 31. Dezember 2016 soll auch die Veterinärverordnung revidiert werden. Einerseits sind Änderungen vorgesehen, die mit der Aufhebung des Gesetzes über die Rindviehversicherung verbunden sind. Andererseits werden in der Revision der Veterinärverordnung verschiedene Änderungsanliegen des Veterinäramtes der Urkantone (VdU) aufgenommen.
Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Dezember 2015. Bitte benutzen Sie dazu wenn möglich den Fragebogen in elektronischer Form (Word-Format) und senden ihn per E-Mail an ds.vd@ur.ch
Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen Damian Gisler, Vorsteher Amt für Landwirtschaft, damian.gisler@ur.ch, Telefon 041 875 23 02, gerne zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit.
Urban Camenzind, Regierungsrat
Zugehörige Objekte
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Begleitbrief (DOCX, 49.35 kB) | Download | 0 | Begleitbrief | |
Vernehmlassungsbericht (PDF, 147.43 kB) | Download | 1 | Vernehmlassungsbericht | |
Liste der Vernehmlassungsadressaten (PDF, 10.81 kB) | Download | 2 | Liste der Vernehmlassungsadressaten | |
Frageraster (DOCX, 22.94 kB) | Download | 3 | Frageraster |