Inhaltsbereich
Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri auf den 1. Januar 2021 (StG 2020 - Quellenbesteuerung)
- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Status
- Erledigt
- Datum
- 14. Juni 2019
- Beschreibung
Der Kanton Uri ist verpflichtet, die Neuerungen bei der Quellenbesteuerung auf den 1. Januar 2021 ins kantonale Steuergesetz zu überführen. Der kantonale Rechtssetzungsspielraum wird stark eingeschränkt, weil in verfahrensrechtlichen Fragen schweizweit eine Vereinheitlichung der Quellensteuerordnung herbeigeführt werden soll. Von mehr Transparenz und Rechtssicherheit im Quellensteuervollzug profitieren nicht nur die steuerpflichtigen Personen und die Arbeitgebenden, sondern letztlich auch die Steuerbehörden.
Der Regierungsrat nimmt diese Gesetzesänderung zum Anlass, den Vollzug der Quellenbesteuerung auf den 1. Januar 2021 beim Amt für Steuern zu zentralisieren.
Bitte lassen Sie Ihre Vernehmlassung dem Amt fur Steuern (per E-Mail: pius.imholz@ur.ch) bis 13. September 2019 im Word-Format zukommen, damit diese fur die Auswertung elektronisch weiterbearbeitet werden konnen.
Zugehörige Objekte
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Brief zur Eröffnung der Vernehmlassung (PDF, 376.67 kB) | Download | 0 | Brief zur Eröffnung der Vernehmlassung | |
Vernehmlassungsadressaten (PDF, 399.32 kB) | Download | 1 | Vernehmlassungsadressaten | |
Vernehmlassungsbericht (PDF, 571.67 kB) | Download | 2 | Vernehmlassungsbericht | |
Anhang 1 Änderungserlass (PDF, 463.74 kB) | Download | 3 | Anhang 1 Änderungserlass | |
Anhang 2 Synopse (PDF, 243.05 kB) | Download | 4 | Anhang 2 Synopse |