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Kulturförderung

Gesuche Kulturförderung und Lotteriefonds

Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können Anträge für die Unterstützung von Projekten im Bereich Kultur stellen. Diese können vom Regierungsrat mit Swisslos-Beiträgen unterstützt werden. Die Ausrichtung von Beiträgen richtet sich nach dem Kulturförderungsgesetz (RB 10.8111) und den Vorgaben der Geldspielverordnung (RB 70.3915). Gesuche müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Projektbeschrieb
  • Budget/Kostenaufstellung
  • Finanzierungsplan
  • Angaben zu den Personen und Institutionen, welche das Projekt eingeben
  • Zeitplan der Realisierung

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Ausrichtung eines Beitrags. Die Gesuche werden vom Amt für Kultur geprüft. Über Beiträge entscheidet der Regierungsrat des Kantons Uri. Es gibt keine Eingabefristen für Kulturförderungsgesuche oder Gesuche an den Lotteriefonds.

Gesuche für die Projektförderung sind elektronisch zu richten an:
gesuche.lotteriefonds@ur.ch

Gesuche können auch postalisch eingereicht werden:
Amt für Kultur und Sport
Abteilung Kulturförderung
Ralph Aschwanden
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

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Kulturförderung

Gesuche Kulturförderung und Lotteriefonds Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können Anträge für die Unterstützung von Projekten im Bereich Kultur stellen. Diese können vom Regierung…

Gesuche Kulturförderung und Lotteriefonds

Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können Anträge für die Unterstützung von Projekten im Bereich Kultur stellen. Diese können vom Regierungsrat mit Swisslos-Beiträgen unterstützt werden. Die Ausrichtung von Beiträgen richtet sich nach dem Kulturförderungsgesetz (RB 10.8111) und den Vorgaben der Geldspielverordnung (RB 70.3915). Gesuche müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Projektbeschrieb
  • Budget/Kostenaufstellung
  • Finanzierungsplan
  • Angaben zu den Personen und Institutionen, welche das Projekt eingeben
  • Zeitplan der Realisierung

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Ausrichtung eines Beitrags. Die Gesuche werden vom Amt für Kultur geprüft. Über Beiträge entscheidet der Regierungsrat des Kantons Uri. Es gibt keine Eingabefristen für Kulturförderungsgesuche oder Gesuche an den Lotteriefonds.

Gesuche für die Projektförderung sind elektronisch zu richten an:
gesuche.lotteriefonds@ur.ch

Gesuche können auch postalisch eingereicht werden:
Amt für Kultur und Sport
Abteilung Kulturförderung
Ralph Aschwanden
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und Kulturprojekte ist das Gesetz über die Förderung der Kultur im Kanton Uri (Kulturförderungsgesetz KFG; RB 10.8111).

Die Zentralschweizer Kantone delegieren die Beurteilung im Bereich Filmförderung seit 1986 an die Innerschweizer Filmfachgruppe (IFFG), die als Fachgremium für die Beurteilung der Filmgesuche der sechs Zentralschweizer Kantone zuständig ist. Die IFFG begutachtet und diskutiert eingegangene Gesuche, die einen oder mehrere Kantone betreffen. Darauf gestützt gibt sie Beurteilungen und Empfehlungen an die Kantone ab. Zwar haben diese keine Rechtsverbindlichkeit, sie dienen jedoch den zuständigen Behörden in der Entscheidungsfindung als zentrale Grundlage. Die IFFG verfügt über keine Entscheidungskompetenzen und über keine finanziellen Mittel.

Gesuche von Filmschaffenden sind an die IFFG zu richten. Das entsprechend Online-Formular finden Sie hier.

Kunst- und Kulturstiftung Uri

Jährliche Ausschreibung Die Kunst- und Kulturstiftung vergibt einmal jährlich Förderungsbeiträge, Atelieraufenhalte und das Urner Werkjahr. Die Ausschreibung für das Jahr 2024 ist abg…

Jährliche Ausschreibung

Die Kunst- und Kulturstiftung vergibt einmal jährlich Förderungsbeiträge, Atelieraufenhalte und das Urner Werkjahr. Die Ausschreibung für das Jahr 2024 ist abgeschlossen. 

Fördergesuche (Projektförderung) sind jederzeit auch an die kantonale Kulturförderung möglich.  

Die Kunst- und Kulturstiftung Uri

Die Stiftung bezweckt die Förderung von Urner Kunst- und Kulturschaffenden durch finanzielle Unterstützung ihrer Werke, Projekte und künstlerischen Tätigkeiten (Bildende und angewandte Kunst, Neue Medien, Fotografie, Film, Musik, Literatur, Theater, Tanz usw.). Die Beiträge werden von den Stiftungspartnern (Kanton Uri und Kunstverein Uri) zur Verfügung gestellt (jährlich mindestens Fr. 33'000.--).

Beitragsberechtigt und Jurierung
Bewerbungsberechtigt gemäss Artikel 1 der Stiftungsvereinbarung sind Kunst- und Kulturschaffende mit einem überzeugenden professionellen künstlerischen Leistungsausweis, die seit mindestens drei Jahren in Uri wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens acht Jahre Wohnsitz in Uri hatten (Wohnsitz gemäss Art. 23 ff. ZGB). Die Heimatberechtigung genügt nicht als Bewerbungskriterium. Ein neunköpfiges Kuratorium aus verschiedenen Kunstsparten entscheidet jeweils im Dezember über die Bewerbungen. 

Das Kuratorium setzt sich zusammen (Stand 2024):
Anja Wild, Präsidentin, Altdorf; Georg Simmen, Vizepräsident, Regierungsrat, Realp; Sabine Graf, Intendantin Literaturhaus Zentralschweiz, Zürich; Esther Maria Jungo, Kunsthistorikerin, Fribourg; Adriana Stadler, Künstlerin, Bern; Marie-Cathérine Lienert, Künstlerin und Dozentin Kunsthochschule Zürich, Luzern; Pius Knüsel, Kulturkritiker, Veranstalter und Erwachsenenbildner, Zürich; Barbara Zürcher, Kuratorin Haus für Kunst Uri, Kunsthistorikerin, Zürich; Michel Truniger, Musiker und Leiter Theater Uri, Altdorf. Geschäftsstellenleitung (beratend): Ralph Aschwanden, Kulturbeauftragter, Altdorf.

Beitragsarten
Folgende Beitragsarten können gemäss Richtlinien beantragt werden:
• Urner Werkjahr (20'000 Franken): Auszeichnung für aussergewöhnliche künstlerische Leistungen
• Atelier-Stipendium: Viermonatiges Atelier-Stipendium inkl. Lebenskostenzuschuss (erst 2024)
• Förderungsbeiträge (4'000 bis 10'000 Franken): Anerkennung und Förderung der bisherigen Arbeit
• Projektbeiträge (2'000 bis 6'000 Franken): projektbezogener Förderungsbeitrag

Das Urner Werkjahr wird je einmal pro Person gewährt. Ein Auslandatelierstipendium wird pro Ort des Ateliers (Berlin, New York oder andere) und Person nur einmal gewährt. Projekt- und Förderungsbeiträge können wiederholt gewährt werden. Wer eine Förderung, einen Beitrag oder einen Atelierplatz erhält, ist im Folgejahr von einer Bewerbung für sämtliche Förderungsinstrumente ausgeschlossen. Keine Beiträge gibt es für Aus- und Weiterbildungen sowie an Projekte im Rahmen einer Ausbildung.

Ausstellung «Urner Werk- und Förderungsausstellung»
Die an der Ausstellung im Haus für Kunst Uri, Altdorf, gezeigten Werke vermitteln der Öffentlichkeit ein repräsentatives Bild des hiesigen Kunstschaffens. Die Werke aller Bewerbenden werden von Dezember bis Anfang Januar jeweils im Haus für Kunst Uri ausgestellt.

GOLDENER URISTIER
Mit dem «Goldenen Uristier» werden verdiente Persönlichkeiten des Urner Kulturlebens ausgezeichnet. Die Stecknadel wurde von Fredi Burkart künstlerisch gestaltet. Die Würdigung des Regierungsrats wird in unregelmässigen Abständen im Rahmen der Urner Jahresausstellung übergeben.

Gewürdigte Persönlichkeiten
2011: Peter Baumann, Altdorf
2011: Kurt Zurfluh, Altdorf
2011: Franz Pfister, Luzern/ehemals Altdorf
2012: Dr. Max Dätwyler, Altdorf
2013: Josef Herger-Kaufmann, Altdorf
2014: lic. iur. Hans Danioth, Altdorf und Karl Danioth, Andermatt
2015: Dr. Hans Stadler, Attinghausen
2016: Lory Schranz, Altdorf
2017: Ernst (Jonny) Gisler, Bürglen
2018: Hansjörg Felber, Altdorf
2019: Verein Kellertheater im Vogelsang, Altdorf
2020: Anita und Marco Schenardi-Arnold, Altdorf
2021: Stefan Fryberg, Altdorf/Andermatt
2022: Erich Herger, Bürglen
2024: Barbara Bär, Altdorf

Bisherige Atelier-Stipendiatinnen und -Stipendiaten
2002: Maria Zgraggen (NY, Bild. Kunst)
2004: Andreas Wegmann (Berlin, Bild. Kunst)
2005: Lea Achermann (NY, Bild. Kunst)
2007: Beatrice Maritz (Berlin, Bild. Kunst)
2008: Franziska Furrer (NY, Bild. Kunst)
2009: Daniel Wicky (Berlin, Bild. Kunst)
2010: Dave Gisler (NY, Musik)
2012: Rolf Sommer (NY, Musik/Theater)
2012: André Schuler (Berlin, Bild. Kunst)
2013: Mary Anne Imhof (Berlin, Bild. Kunst)
2013: Pascal Murer (Berlin, Bild. Kunst)
2014: Thomy Truttmann (Berlin, Theater)
2015: Luca Schenardi und Lina Müller (NY, Bild. Kunst)
2016: Peter Spillmann & Susanne Schär (Berlin, Bild. Kunst)
2018: Simon Ledergerber (NY, Bild. Kunst)
2019: Franziska Furrer (Berlin, Bild. Kunst)
2021: Franziska Bruecker (NY, Musik)
2022: Lina Müller (Berlin, Bild. Kunst)

Bisherige Urner Werkjahr-Empfängerinnen und -Empfänger
1982: Stadler Martin (Literatur)
1884: Walker Aldo (Bild. Kunst)
1986: Zgraggen Maria (Bild. Kunst)
1992: Achermann Lea (Bild. Kunst)
1993: Haas Gabriela (Bild. Kunst)
1995: Baumann Daniel /Lang Sabina (Bild. Kunst)
1997: Muheim Andrea (Bild. Kunst)
1998: Fäh Claudio (Film)
1999: Regli Peter (Bild. Kunst)
2000: Nager Franz-Xaver (Theater)
2001: Gamma Carlo (Musik)
2002: Stadler Adriana (Bild. Kunst)
2005: Püntener Vanessa (Bild. Kunst)
2010: Flückiger Adrian (Film)
2012: Muheim Benno (Musik/Theater)
2015: Bissig Nathalie (Bild. Kunst/Fotografie)
2016: Gisler Dave (Musik)
2017: Mario Schelbert (Musik)
2019: Lukas Traxel (Musik)
2020: Fränggi Gehrig (Musik)
2022: Lisa Elsässer (Literatur)

Sonderausstellungen im Danioth-Pavillon
2013: Marietta Merz (Bild. Kunst)
2014: Marianne Kuster (Bild. Kunst)
2015: Lina Müller/Luca Schenardi (Bild. Kunst)
2016: Christoph Hirtler (Bild./visuelle Kunst)
2017: Thomy Dittli (Bild. Kunst)
2018: Konrad Abegg (Bild. Kunst)
2019: Adriana Stadler (Bild. Kunst)
2020: Andreas Wegmann (Bild. Kunst/Musik)
2021: Daniel Wicky (Bild. Kunst)
2022: FX Brun, Altdorf (Fotografie)
2023: Pascal Murer, Minusio/Altdorf (Bild. Kunst)
2024: Lea Achermann, Luzern (Bild. Kunst)

Kunstankauf

Gemäss der Urner Kantonsverfassung (RB 1.1101, Art. 42 Kulturpflege) pflegen Kanton und Gemeinden das heimatliche Kulturgut und fördern künstlerische und kulturelle Bestrebungen und Täti…

Gemäss der Urner Kantonsverfassung (RB 1.1101, Art. 42 Kulturpflege) pflegen Kanton und Gemeinden das heimatliche Kulturgut und fördern künstlerische und kulturelle Bestrebungen und Tätigkeiten. Auf den Beginn der Legislaturperiode 2016 bis 2020 setzte der Regierungsrat eine Kunstankaufskommission ein. Diese ist zuständig für den Ankauf künstlerischer Werke für die Kantonale Kunst- und Kulturgutsammlung. Mit dem Ankauf von Kunstwerken wird nicht nur das zeitgenössische künstlerische Schaffen im Kanton Uri dokumentiert, sondern der Ankauf ist auch ein Mittel der aktiven Kunst- und Kulturförderung.

 

Art der Erwerbungen

Erworben werden Malereien, Zeichnungen, Skulpturen, Fotografien, Grafiken, Medien- und Videokunst und Installationen von Urner Kunstschaffenden mit Wohnsitz oder früherem längerem Aufenthalt in Uri. Es können auch Kunstwerke mit einem besonderen Bezug zum Kanton Uri angekauft werden.

Die Kunstankaufskommission wird von sich aus aktiv. Sie besucht zur eignen Information und um Ankäufe zu tätigen während des Jahres Ausstellungen oder Künstlerateliers. Im Vordergrund steht die Qualität der Sammlung. Das Kuratorium der Kunst- und Kulturstiftung Uri kann der Kunstankaufskommission anlässlich der jährlichen Werk- und Förderungsausstellung Werke zum Ankauf empfehlen. Kunstschaffende können sich lediglich im Rahmen der Bewerbung der Kunst- und Kulturstiftung um einen Ankauf bewerben.
Das Amt für Staatsarchiv pflegt und verwaltet die Werke. Sie werden nach Möglichkeit im öffentlichen Raum ausgestellt und für Ausstellungen zur Verfügung gestellt.

Mitglieder der Kunstankaufskommission (Stand 2024)

  • Tamara Fullin, Leitung, Staatsarchivar-Stellvertreterin Kanton Uri, Flüelen
  • Jürg Nyffeler, Edition 5, Erstfeld
  • Luca Schenardi, Illustrator, Künstler, Grafiker, Altdorf
  • Barbara Zürcher, Kuratorin Haus für Kunst Uri, Zürich
  • Sekretariat: Amt für Staatsarchiv

Zugehörige Objekte