Haupinhalt

Fischerei

Einsatz für einen gesunden Fischbestand
Hecht, Forelle und Felchen – bei diesen Worten schlagen die Herzen der Fischerinnen und Fischer höher. Zur Förderung der Fischerei setzen wir Schutz-, Aufwertungs- und Bewirtschaftungsmassnahmen um und sorgen dafür, dass das Leben in den Urner Seen, Bächen und Flüssen gedeiht. Damit setzen wir uns für die Erfolgsgeschichte der Seeforelle, die Angel- und Berufsfischerei sowie den Tourismus ein.

Fischen

Der Kanton Uri verfügt auf kleinem Raum über ausgezeichnete und vielfältige Fischereigewässer (Seen, Fliessgewässer und Bergseen). Im Kanton Uri ist immer Fischersaison und dies mit eine…

Der Kanton Uri verfügt auf kleinem Raum über ausgezeichnete und vielfältige Fischereigewässer (Seen, Fliessgewässer und Bergseen). Im Kanton Uri ist immer Fischersaison und dies mit einem einzigen Patent (Ausnahme: Oberalp- und Arnisee als Privatgewässer). Die Fischgewässer, Schongebiete und Fischereivorschriften sind in einem Merkblatt zusammengefasst und für den Sachkundenachweis (SaNa) ist eine Urner Ausbildungsunterlage verfügbar.

Patente

Für den Kanton Uri sind folgende Fischereipatente erhältlich (Preisliste):

Patentart Geltungsbereich SaNa-Pflicht
1 Tag Göscheneralpstausee, Urner- und Selisbergersee nein
3-Tage
1 Woche
1 Jahr
Alle Seen und Fliessgewässer des Kantons Uri mit Ausnahme der beiden Privatgewässer: Oberalp- und Arnisee (Privatgewässer) ja

Die Wahl zur digitalen oder analogen Führung der Statistik muss bei der Bestellung des Patents getroffen werden und gilt für die ganze Dauer des Patents. Im Webshop gibt es das Jahrespatent nur mit digitaler Statistikführung. Das Jahrespatent mit Papierstatistik muss bei den alternativen Bezugstellen bezogen werden (siehe unten).

Wir empfehlen die digitale Führung der Statistik (E-Patent). Hierbei werden fischereilichen Aktivitäten und die gefangenen Fische in der Fishven App Uri erfasst. Diese Erfassung bringt allen Nutzerinnen und Nutzern und auch der Fischereiverwaltung folgende Vorteile:

  • Kein Mitführen des Papierpatents oder Führung der Papierstatistik nötig
  • Keine physische Rückgabe der Papierstatistik notwendig, daher ist auch kein Depot zu bezahlen
  • Persönliche Fischereiaktivitäten jederzeit darstellbar und individuell auswertbar
  • Verbesserte Datenqualität erlaubt ein gezielteres Fischereimanagement
  • Weniger administrativer Aufwand bei der Verwaltung (Abtippen der Fänge, Depot, etc.)

Bezugstellen

Patente können an folgenden Ausgabestellen bezogen werden:

  • Webshop
  • Standeskanzlei Uri, Rathausplatz 1, 6460 Altdorf
  • Herger Sport GmbH, Umfahrungsstrasse 17, 6467 Schattdorf
  • Waffen von Mentlen, Flüelerstrasse 72, 6460 Altdorf
  • Göscheneralp: Automat (nur 1-Tagespatent, Kreditkarte, Twint, Bargeld)

Jahrespatente können alternativ auch telefonisch (041 875 20 17) oder per E-Mail (fischerei@ur.ch) über die Standeskanzlei bestellt werden.

Weitere Informationen und Bestimmungen sowie eine Anleitung und Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) sind im Webshop oder auf dieser Webseite (unter Dokumente) verfügbar.

SaNa (Sachkundenachweis)

SaNa-Pflicht

Für Langzeit-Fischerpatente (Jahrespatent, Wochenpatent, und 3-Tagespatent) gilt die SaNa-Pflicht. Der SaNa-Ausweis muss bei den Verkaufsstellen (Standeskanzlei, Waffen von Mentlen und Herger Sport) vorgelegt werden. Bei einer Bestellung im Webshop muss die SaNa-Nummer angegeben werden. Ohne SaNa erfolgt keine Patenausgabe.

SaNa-Kurse und SaNa-Ausweis

Die Fischereiverwaltung gibt für den Sachkundenachweis (SaNa) eine eigene Broschüre «Fischereiausbildung Kanton Uri» zum Preis von Fr. 25.-- Uri heraus. Diese ist vom Netzwerk Angelfischerei als Lehrmittel anerkannt. In der Ausbildungsunterlage befindet sich ein einmalig verwendbarer Code, der zur Anmeldung für einen SaNa-Kurs notwendig ist. Nach bestandener Prüfung wird der SaNa-Ausweis digital per E-Mail ausgestellt.

Die Broschüre «Fischereiausbildung Kanton Uri» ist bei folgenden Verkaufsstellen erhältlich:

  • Herger Sport GmbH, Umfahrungsstrasse 17, 6467 Schattdorf
  • Waffen von Mentlen, Flüelerstrasse 72, 6460 Altdorf

Die Anmeldung für den SaNa-Kurs erfolgt über die Webseite Netzwerk Anglerausbildung.

Fischereigewässer und -vorschriften

Das grösste Gewässer im Kanton Uri, der Urnersee, ist Lebensraum für viele Fischarten. Kaltes, sauberes Wasser bildet die Grundlage für die guten Bestände von Seeforelle, Seesaibling (Rötel), Hecht, aber auch von Felchen und Egli. Daneben lockt eine Vielzahl von Trüschen jedes Jahr die Angelfischer an den See. Auch im Seelisbergersee sind Hecht- und Eglibestände von grosser Bedeutung.

Der Alplersee im Riemenstaldnertal ist vorallem als Hechtsee bekannt geworden, während im Golzernsee neben Egli auch Bachforellen gefangen werden. In den alpinen Bergseen finden wir neben der Bachforelle vor allem die Regenbogenforelle und die Kanadische Seeforelle (Namaycush). Im Göscheneralpsee kann ebenfalls die die Bach- und Regenbogenforelle sowie die Kanadische Seeforelle gefangen werden. Gegenüber dem Berggasthaus Dammagletscher befindet sich ein Patentautomat.

Bedingt durch die topographischen Verhältnisse in unserem Alpenkanton gehören die meisten Urner Fliessgewässer der so genannten Forellenregion an. In all diesen Gewässern ist die Bachforelle natürlicherweise der Leitfisch.

Die bedeutendsten Schongebiete, an denen nicht gefischt werden darf, befinden sich im Gebiet des Reussdeltas (See und Zuflüsse), aber auch an weiteren Bächen im Urner Talboden und Urserntal.

Die Fischgewässer, Schongebiete und die Fischereivorschriften sind im Merkblatt über die Angelfischerei im Kanton Uri zusammengefasst.

Fischfangstatistik

Die aktuelle Statistik finden Sie unter Publikationen.

Fischerei

Zur Förderung der Fischerei setzen wir die im Jahr 2022 durch den Regierungsrat erlassene fischereiliche Bewirtschaftungs-Strategie des Kantons Uri um. Diese hat zum Ziel, die Schutz- un…

Zur Förderung der Fischerei setzen wir die im Jahr 2022 durch den Regierungsrat erlassene fischereiliche Bewirtschaftungs-Strategie des Kantons Uri um. Diese hat zum Ziel, die Schutz- und Nutzungsinteressen ausgewogen zu berücksichtigen und die Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften. Wir führen die Erfolgsgeschichte der Seeforelle im Kanton Uri weiter und sorgen dafür, dass trotz Gewässerbeeinträchtigungen und Nutzungsdruck gesunde Fischbestände erhalten bleiben. Wir pflegen eine gute Zusammenarbeit mit dem Urner Fischereiverein und den weiteren Beteiligten. Damit setzen wir uns für die Arterhaltung und die Förderung der Angel- und Berufsfischerei sowie die touristische Entwicklung an unseren Gewässern ein.

Fischereiverwaltung
Zur Förderung der Fischerei werden Lebensräume erhalten, aufgewertet und wiederhergestellt sowie Schutzmassnahmen getroffen. Die Fischereiverwaltung legt auch die Anforderungen für Anlagen und technische Eingriffe an Fischgewässern (wie Wasserbau, Wasserkraft und Kiesentnahmen) fest und begleitet deren Planung, Bau und Betrieb. Bei fischereilichen Beeinträchtigungen, Gewässerverschmutzungen und Fischereischäden ist eine fachliche Beurteilung notwendig.

Für die fischereiliche Nutzung werden die Fangberechtigungen (Patente) geregelt und die Fang- und Besatzstatistik ausgewertet. Diese und weitere Erhebungen dienen der Überwachung der Fischbestände und als Grundlage für alle übrigen Belange des fischereilichen Vollzugs.

Die Fischereiverwaltung betreibt für die fischereiliche Bewirtschaftung (Fischfang, Aufzucht und Besatz) drei Fischzuchtanlagen (Flüelen, Silenen und Rynächt) und führt den Fischbesatz in den Urner Gewässern aus. Die Fischerei ist ein 365-Tages-Betrieb (inkl. Wochenenden und Feiertagen) und das Fischereiinspektorat stellt die Ausführung aller Arbeiten draussen vor Ort sicher.

Für eine nachhaltige Nutzung der Fischbestände sind auch Fischereivorschriften und eine Fischereiaufsicht notwendig. Ein Teil der Fischereiaufsicht und weitere freiwillige Helfer sind auch bei vielen Arbeiten in der fischereilichen Bewirtschaftung notwendig.

Fischereikomission
Die kantonale Fischereikommission wird durch Regierungsrat Christian Arnold präsidiert und setzt sich neben dem Fischereiverwalter und dem Fischereiinspektorat aus weiteren Mitgliedern zusammen LINK. Der Kanton Uri nimmt auch Einsitz in die Fischereikommission Vierwaldstättersee (Präsident Regierungsrat Christian Arnold) und die Fischereiverwaltungen der Kantone bewirtschaften und beaufsichtigen den See in gegenseitiger Absprache. Damit wird die Fischerei im Vierwaldstättersee seit über 125 Jahren in einem interkantonalen Konkordat einheitlich geregelt (Fischereikonkordat Vierwaldstättersee).

Schutzmassnahmen und Fischereibewirtschaftung
Bei Eingriffen und Beeinträchtigungen an Fischgewässern sind Schutzmassnahmen (wie Abfischungen, Verhinderung von Gewässerverunreinigungen) notwendig. Die Fischlebensräume in den Gewässern (wie Laichplätze, Fischunterstände, fischereiliche Strukturen) werden aufgewertet. Neben dem Bau von Wasserbau- und Wasserkraftprojekten werden auch die Entleerung und Spülung von Anlagen sowie die Unterhaltsarbeiten und Kiesentnahmen begleitet.

In unseren (vor-)alpinen Gewässern mit starkem Nutzungsdruck (wie Kraftwerke, Fischerei), mit weiterhin bestehenden Beeinträchtigungen (wie Begradigungen, Verbauungen, Gewässerbelastungen) sowie mit zunehmenden Winterhochwassern (Stichwort Klimawandel) ist das natürliche Aufkommen der Fische eingeschränkt. Um dennoch einen ökologisch und fischereiwirtschaftlich guten Fischbestand sicherzustellen, ist eine fischereiliche Bewirtschaftung notwendig.

Der traditionelle Laichfischfang in der Reuss und in der Stillen Reuss (durch die Fischereiverwaltung) und im Urnersee (durch die Berufsfischerei) dient dazu, Elterntiere von wildlebenden Seeforellen und Seefischen (Albeli, Balchen, Hechte, Seesaibling) zu fangen. Für die Bach- und Regenbogenforellen werden die Elterntiere in einer so genannten Muttertierhaltung gehalten.

Der von den Elterntieren abgestreifte und befruchtete Laich wird durch die Fischereiverwaltung in den Fischzuchtanlagen insbesondere zu Brütlingen und Vorsömmerlingen aufgezogen und in die Fliessgewässer (Forellen) oder den Urnersee (Seefische) zurückgegeben. Der Fischbesatz in die Fliessgewässer erfolgt mit Vibertboxen (im wasserdurchströmten Kies vergrabene Metallboxen) oder verteilt über das jeweilige Fliessgewässer. Der Fischbesatz in Schadenstrecken sowie den Bergseen und insbesondere dem Göscheneralpsee wird mit Jährlingen oder sogar zweijährigen Fischen vorgenommen. Der Fischbesatz in den Bergseen dient auch dazu, den fischereilichen Druck auf die wertvollen Fliessgewässer zu reduzieren.

Urner Erfolgsgeschichte Seeforelle
Im Kanton Uri ist aufgrund der jahrzehntelangen Arbeit in der Bewirtschaftung und den Gewässerrevitalisierungen ein starker Bestand an Seeforellen vorhanden. Die Seeforelle wandert für die Fortpflanzung vom See in die Fliessgewässer und legt dort den Laich ab. Für die Förderung der Seeforelle ist deshalb ein hindernisfreier Aufstieg zu geeigneten Laichstellen in möglichst naturnahen, ungestörten Bächen zentral (Kinderstube der Seeforelle). Zur Sicherstellung der Seeforellenförderung sind in einigen Gewässern auch Schonmassnahmen (Fischereiverbote) notwendig.

Mit der naturbelassenen Schlucht an der Reuss oberhalb Amsteg (im Intschitobel) haben die Seeforellen eine paradiesische Kinderstube (ungestört in Schlucht, gute Wasserqualität, ideales Laichsubstrat). Aber auch im Kanton Uri bestehen Defizite. Insbesondere am Hauptgewässer der Reuss (Hochwasserschutzverbauungen und Wasserkraftnutzung) und bei Winterhochwasser sind natürliche Ausfälle in der Laichzeit zu beklagen. Zusätzlich ist auch für den Bestandesaufbau eines revitalisierten Gewässers ein Initialbesatz notwendig. Aus all diesen Gründen und weil die Situation um den gesamten Vierwaldstättersee zum Teil prekär ist, ist für die Erhaltung der Seeforelle weiterhin eine Bewirtschaftung notwendig.

Aber auch die Revitalisierung der Seitengewässer wurde im Kanton Uri in den letzten 10 bis 15 Jahren mit grossem Einsatz erfolgreich umgesetzt (z. B. mit der Revitalisierung des Giessens zwischen Flüelen und Altdorf, des Klostergrabens in Seedorf, des Walenbrunnens zwischen Schattdorf und Erstfeld und des Schützenbrunnens in Silenen). Neben der Seeforelle konnte an einigen Bächen auch das Bachneunauge profitieren. Die Aufwertungsmassnahmen kommen auch der Pflanzenvielfalt und den Tieren in den Uferbereichen sowie den Erholungssuchenden und der Landschaft zugute. Es gilt nun die Aufwertung der Gewässer weiter voranzutreiben, damit die Erfolgsgeschichte der Seeforelle im Kanton Uri fortgeschrieben werden kann.

Fischereibewirtschaftung

Fischereibewirtschaftungsstrategie Die fischereiliche Bewirtschaftungs-Strategie im Kanton Uri hat zum Ziel, dass die Urner Fischerei die Schutz- und Nutzungsinteressen ausgewogen ber…

Fischereibewirtschaftungsstrategie

Die fischereiliche Bewirtschaftungs-Strategie im Kanton Uri hat zum Ziel, dass die Urner Fischerei die Schutz- und Nutzungsinteressen ausgewogen berücksichtigt und die Gewässer nachhaltig bewirtschaftet. Die gewässerspezifische Bewirtschaftung erfolgt unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten der Gewässer und des fischereilichen Nutzungsdrucks. Die Stärkung der natürlichen Fortpflanzung (Lebensraumaufwertung und Schonbestimmungen) stehen im Vordergrund. Ein qualitativ guter Besatz erfolgt so viel wie nötig und gewässerspezifisch abgestimmt.

Den besonderen Bedingungen im alpinen Raum und den Auswirkungen der Klimaveränderung sind in der fischereilichen Bewirtschaftung genügend Beachtung zu schenken. Damit soll auch langfristig eine attraktive Fangausübung gewährleistet werden und die Fischerei für den Kanton Uri finanziell selbstragend bleiben. Für eine attraktive Fangausübung sollen zum Beispiel auch die intensiveren Fischereiinteressen an ausgewählte Bergseen gelenkt und dort die touristischen Interessen mitberücksichtigt werden.

Die vorliegende fischereiliche Bewirtschaftungs-Strategie der Fliessgewässer und Bergseen im Kanton Uri (Strategie und Umsetzung vom 14. Oktober 2022) basiert auf dem Bericht Grundsätze, Methodik und Massnahmen vom 14. April 2022. Darin sind neben den Grundsätzen auch die fischereifachliche Methodik zur Typisierung der Fliessgewässer (Felderhebungen, Bewertungen, Defizitanalysen) und der Bergseen mit entsprechenden Massnahmenempfehlungen enthalten. Mit der laufenden Umsetzung der Bewirtschaftungsmassnahmen und Überwachung deren Wirkung resultiert eine schrittweise angepasste und kontrollierte fischereiliche Bewirtschaftung.

Berufsfischerei

Die Gerätschaften und Methoden für die Berufsfischerei sind in den "Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee" (Konkordat) geregelt. Je nach der Fischart oder dem örtlichen Einsatzbereich gelten andere Vorschriften.

Der Laie sei darauf hingewiesen, dass sowohl bei der Freizeitanglerei als auch bei der Berufsfischerei gezielt nach Fischarten gefischt wird. Dazu werden selektiv die entsprechenden Gerätschaften und Methoden angewendet. Die nachstehenden, etwas detaillierten Angaben sollen nicht zuletzt auch dem Freizeitfischer auf dem See eine klare Vorstellung von diesem Metier geben.

Heute werden für den Urnersee noch 2 Berufsfischerpatente ausgestellt, und zwar für Hansruedi Zieri, Altdorf und Markus Arnold, Seedorf. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren es weit mehr. Wie aus dem Archivmaterial ersichtlich ist, verwendete man jedoch den Begriff «Seefischer». Ein Seefischer war jemand, der ein Patent für Netzgerätschaften und Reusen löste, sei dies zum Haupt- oder wohl öfter zum Nebenerwerb. Es fehlen genauere Unterlagen, um über die Jahrzehnte beurteilen zu können, wie viele Familien in Uri tatsächlich vom Fischfang lebten.

Die heutigen Probleme der Berufsfischer lassen sich im Bericht von Karl Frank im «Schweizer Berufsfischer», Verbandsmitteilungen 2002, nachlesen. Sie werden im Folgenden kurz zusammengefasst. Der «Edelfisch», eine im Sommer laichende Felche, ist in den letzten Jahren ausgestorben. Es bleiben als «Haupt-Brot-Fische» Albeli und Balchen. Seit der Verbesserung der Wasserqualität, das heisst seit durch Massnahmen im Gewässerschutz die Entrophierung verringert wurde, wächst das Albeli, eine Kleinfelche, bedeutend langsamer.

Der Arbeitsaufwand pro verwertetem Fischgewicht wird grösser. Die Entwicklung der Preise der einheimischen Fische ist weit hinter dem allgemeinen Fortschritt zurückgeblieben. Überalterung und Nachfolgeprobleme bei den Fischern sind unübersehbar, nicht zuletzt angesichts der Härte der täglichen Berufsarbeit. Die Parallelen zur Landwirtschaft sind offensichtlich. 
 

Fischpatent

Ab der Saison 2023 sind sämtliche Fischereipatente im Onlineshop und bei den Verkaufsstellen auch als E-Patente verfügbar. Die Statistikführung erfolgt in der App «Fishven Uri» (für Appl…

Ab der Saison 2023 sind sämtliche Fischereipatente im Onlineshop und bei den Verkaufsstellen auch als E-Patente verfügbar. Die Statistikführung erfolgt in der App «Fishven Uri» (für Apple und Android in den jeweiligen App-Stores erhältlich). Bei den E-Patenten entfällt daher das Depot. Als Papierpatente werden im Onlineshop weiterhin alle Ferien- und Kurzzeitpatente angeboten, also 1-Tages, 3-Tages- und Wochenpatente. Jahrespatente in Papierform müssen weiterhin bei den Verkaufsstellen erstanden werden.

Petri Heil!

Bei Rückfragen:

Fischereiverwaltung: Lorenz Jaun, Telefon: +41 41 875 2421, E-Mail: lorenz.jaun@ur.ch

Hier können Sie Fischerpatente (Ausnahme: Jahrespatente) selber ausstellen und mit Print-at-home ausdrucken: Zum Shop