Haupinhalt
Wasser
Unser Wasser ist Natur und Leben
Wasserschloss Uri – sprudelnde Quellen, naturnahe Gewässer und das Reussdelta im Urnersee zeichnen unseren Kanton aus. Zur langfristigen Sicherstellung des Wassers als Ressource und Naturraum legen wir die Anforderungen für Bauten und Nutzungen fest. Damit setzen wir uns für unsere ober- und unterirdischen Gewässer als Lebensraum und Lebensgrundlage sowie weitere Nutzungsinteressen wie Trinkwasser, Fischerei und Tourismus ein.
Entwässerung und Abwasser
Zum Schutz unserer Gewässer beurteilen wir die Siedlungsentwässerung und begleiten die Planer und Bauherrschaften. Damit setzen wir uns für eine gute Wasserqualität ein.
Entwässerungssystem
Historisch wurde das Kanalisationsnetz als Mischsystem ausgebildet und alles Abwasser (Häusliches Abwasser, Strassenabwasser, unverschmutztes Dachwasser und verschmutztes Niederschlagsabwasser) der ARA zugeführt. Zur Entlastung des Abwassersystems und der Verbesserung der Reinigungsleistung in der ARA ist dieses Mischsystem gemäss den geltenden Gesetzesgrundlagen nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Als Grundlage zur fortlaufenden Verbesserung des Abwassersystems dient der Generelle Entwässerungsplan (GEP). Die Liegenschaftsentwässerung erfolgt im Trennsystem. Es lassen sich dabei folgende Abwasserarten unterscheiden.
Siedlungs- und Liegenschaftsentwässerung
Das häusliche Abwasser wird innerhalb des Siedlungsgebiets in die Kanalisation eingeleitet, in den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) gereinigt und anschliessend in das Gewässer als Vorfluter abgegeben. Die Abwasser Uri ist für den Bau und Betrieb des kommunalen Abwassersystems zuständig. Für Wohnnutzungen ausserhalb des Siedlungsgebiets ist in der Regel ein Kanalisationsanschluss zu prüfen oder eine Kleinkläranlage vorzusehen (UB 4.3).
Das unverschmutzte Dachabwasser ist, wenn immer möglich zu versickern. Das verschmutzte Platzabwasser von Zufahrten, befahrbaren Vorplätzen und Parkplätzen sowie von Terrassen und Balkonen ist grundsätzlich über eine humusierte Fläche zu versickern (UB 4.1).
Bei Strassenabwasser richtet sich die Abwasserbehandlung und –entsorgung nach dem Verschmutzungsgrad. Bei wenig befahrenen Strassen ohne besondere Gewässerschutzanforderungen ist das Strassenabwasser primär über die Schulter zu versickern. Bei stark befahrenen Strassen ist das Strassenabwasser über Schlammsammler und Mineralölabscheider in eine Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA) zu führen und kann anschliessend in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden.
Weitere Abwasserarten
Das Abwasser von landwirtschaftlichen Bauten (Stall, Milchraum, Silo, Laufhöfe) ist grundsätzlich in den Güllebehälter einzuleiten. Die Güllebehälter und Mistplatten haben über die spezifisch vorgeschriebenen Lagerkapazitäten zu verfügen und erhöhten baulichen Anforderungen zu genügen (UB 4.2).
Das Abwasser von Gewerbe- und Industriebetrieben hat spezifischen Anforderungen nach dem Stand der Technik zu genügen.
Baustellenabwasser sind über eine entsprechende Vorreinigung (Schlammsammler, Mineralölabscheider, Absetzbecken, Neutralisation etc.) in Absprache mit der Abwasser Uri der Schmutzwasserkanalisation oder in Absprache mit dem Amt für Umwelt der Versickerung respektive dem Vorfluter zuzuführen.
Gewässerüberwachung und Schadenfälle
Zum Schutz unserer Gewässer überwachen wir den Gewässerzustand und sind bei Gewässerverschmutzungen zur Stelle. Wir stellen Planungsgrundlagen für Bauvorhaben und Nutzungen sowie den nachhaltigen Schutz der Gewässer sicher. Damit setzen wir uns für eine ausgewogene und nachhaltige Nutzung unserer Gewässer ein.
Überwachung Gewässerzustand
Der Kanton Uri verfügt über grosse ober- und unterirdische Wasservorkommen. Diese sollen in Menge und Qualität erhalten werden. Der Schutz und die vielfältigen Nutzungen der Gewässer als Vorfluter bei Entwässerungen, für Trinkwasser, Brauchwasser, Wärme, Wasserkraft, Fischerei und Erholungsnutzen sind aufeinander abzustimmen.
Der Zustand der ober- und unterirdischen Gewässer wird mittels gewässerökologischen Erhebungen (nur Oberflächengewässer) und physikalisch-chemischen Analysen überwacht. Neben dem Grundwasser und den Fliessgewässern wird auch der Urnersee (inkl. Badewasserqualität) einbezogen.
Hydrographisches Jahrbuch
Periodische Berichte über das Verhalten der Niederschläge, der Grundwasserstände, der physikalisch-chemischen Wasserbeschaffenheit und der Abflüsse gewährleisten eine langfristige quantitative und qualitative Überwachung der Gewässer und ermöglichen eine genaue Beurteilung der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Parametern. Die erhobenen Daten dienen als wichtige Planungsgrundlage für die Erschliessung, den Schutz und die Bewirtschaftung von Grund- und Oberflächengewässer, aber auch für Bauten, welche das Grundwasser tangieren, Niederschläge berücksichtigen müssen oder in Oberflächengewässer eingreifen (Hydrografisches Jahrbuch 2016).
Gewässerverschmutzungen, Schadenfälle
Bei Gewässerverschmutzungen oder Schadenfällen, die Gewässer gefährden können, ist das Amt für Umwelt aufzubieten. Die Alarmierung erfolgt über die kantonale Alarmstelle (Tel. 118).
Grundwasserschutz und Trinkwasser
Zum Schutz des Grundwassers legen wir die Gewässerschutzbereiche sowie die Auflagen für Nutzungen und Bauten fest. Wir sichern mit den Wasserversorgungen die Schutzzonen um die Trinkwasserfassungen und stellen die Trinkwasserversorgung in Notlagen sicher. Damit setzten wir uns für den langfristigen Schutz unserer Trinkwasserressourcen ein.
Planerischer Grundwasserschutz
Im Kanton Uri liegen die gesamten bewohnten Talböden (Grundwasserträger) und die Hangbereiche (Zuflussgebiete) im besonders gefährdeten Gewässerschutzbereich (Geodaten). Für Grund- und Quellwasserfassungen sind Schutzzonen mit besonderen Schutzmassnahmen notwendig (Geodaten), dabei müssen die Inhaber von Trinkwasserfassungen die Grundlagen, die Rechte und Entschädigungen sicherstellen. Um die Grundwassernutzung zukünftiger Generationen sicherzustellen, sind zudem Grundwasserschutzareale auszuscheiden.
Die Qualität sowie die Lage der Grundwasservorkommen, unter anderem als Grundlage für den Schutz sowie für Bauvorhaben und Nutzungen, wird überwacht (Gewässerüberwachung).
Bauvorhaben und Wärmenutzungen
Für Bauten und Anlagen sowie weitere Vorhaben besteht grundsätzlich eine Bewilligungspflicht (GS-Anhang 1.1). Grundsätzlich dürfen im Bereich des Grundwassers keine Anlagen erstellt werden, die unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegen. Ausnahmen können bewilligt werden, soweit die die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber dem unbeeinflussten Zustand um höchstens 10 Prozent vermindert wird (siehe Dokumente Merkblatt "Bauen im Grundwassergebiet). Für Bauvorhaben im Bereich des Grundwassers wurden im Sinne einer guten Planungs- und Baustellenpraxis die allgemeingültigen Vorschriften festgelegt (GS-Anhang 1.2). In Schutzzonen um Grundwasserfassungen und Quellen gelten erhöhte Anforderungen (GS-Anhang 2.1 ).
Grundwasserwärmepumpen und Erdsonden (im Kanton Uri auch im Grundwasser zulässig) werden als erneuerbare Energien unterstützt. Da der Grossteil der Anlagen im Bereich des Grundwassers erstellt werden, sind entsprechende Schutzmassnahmen für das Grundwasser notwendig. Für die festgelegten Zulässigkeitsbereiche bestehen folgende Vorschriften (grüner Zulässigkeitsbereich: GS-Anhang 5.1 und GS-Anhang 5.3, gelber Zulässigkeitsbereich: GS-Anhang 5.2. Für die Bohrunternehmungen und die geologische Begleitung gelten definierte Pflichtenheft (GS-Anhang 5.4 und GS-Anhang 5.5).
Trinkwasserversorgung
Die Grundlagen der Trinkwasserversorgung basieren auf den Inventaren über Wasserversorgungsanlagen, Grundwasservorkommen und Quellen (Geodaten).
Der Regierungsrat hat am 14. Dezember 2021 die Wasserversorgungsstrategie zur langfristigen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Kanton Uri verabschiedet (Strategie finden Sie unter Dokumente). Das Strategiepapier wurde in enger Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe aus Gemeinde- und Wasserversorgungsvertreterinnen und -vertreter sowie dem Laboratorium der Urkantone erarbeitet. Die Aufgaben der Wasserversorgungen, der Gemeinden und des Kantons sollen nicht anders verteilt, sondern in der Gesamtheit gestärkt werden. In einem ersten Schritt sollen ab 2022 die Grundlagen zur Regelung der Zuständigkeiten geklärt, Mindestanforderungen definiert und eine Austauschplattform aufgebaut werden. Die Umsetzung der Wasserversorgungsstrategie in Zusammenarbeit mit den Beteiligten soll die gute Versorgung der Urner Bevölkerung mit Trinkwasser auch in Zukunft sicherstellen.
Im Konzept über die Trinkwasserversorgung in Notlagen werden die Organisation und die Dokumentation (Notfallhefte) für die Bewältigung einer Notlage bereitgestellt (TWN-Konzept finden Sie unter Dokumente). Die Wasserversorgungen haben über die Gemeinden und mit fachtechnischer Unterstützung die Notfallhefte (Beispiel Notfallheft finden Sie unter Dokumente) erarbeitet. Im Normalfall verfügen die Wasserversorgungen über genügend Wasser. Aufgrund des Gefährdungspotenzials insbesondere durch Hochwasser, Rutschungen, Verunreinigungen und Stromausfällen ist in Notlagen aber ein Handlungsbedarf gegeben. Neben der Ausscheidung von ausstehenden Grundwasserschutzzonen und dem fortlaufenden Werterhaltungsbedarf der Anlagen sind zur Bewältigung von Notlagen insbesondere ein zweites Standbein (Quellgruppe in anderem Einzugsgebiet oder Grundwasserfassung) bzw. regionale Zusammenschlüsse angezeigt.
Industrie- und Gewerbeabwasser
Das Amt für Umwelt hat die Aufsicht über umwelt- und gewässerschutzrelevante Tätigkeiten sowohl bestehender als auch neuer Betriebe. Fällt in Betrieben Abwasser an, prüft das Amt für Umwelt, ob die Anforderungen an die Einleitung in die Kanalisation eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall muss das Abwasser vorbehandelt oder anderweitig entsorgt werden.
Gesetzliche Grundlagen und Merkblätter
Die Anforderungen an die Einleitung von industriellem und gewerblichem Abwasser werden im Gewässerschutzgesetz (GSchG) beziehungsweise in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) festgelegt. Darauf basierend stehen für verschiedene Branchen und Anwendungen Merkblätter und Vollzugshilfen zur Verfügung (siehe unten unter Dokumente):
- Abwasser, Abfälle und Emissionen im Malereigewerbe
- Unterhalt von Fahrzeugen
- Fleisch verarbeitende Betriebe
- Milchverarbeitungsbetriebe
- Güterumschlagsplätze
- Saugwagenfahrzeuge mit integrierter Abwasser-Vorbehandlung
- Umweltschutz bei Betonanlagen
Branchenlösungen Zentralschweiz
Zur Harmonisierung des Vollzugs im Umwelt- und Gewässerschutz und zum Einbezug branchenspezifischer Besonderheiten wird in der Zentralschweiz eine Beratung und Kontrolle der Gewerbebetriebe durch die entsprechenden Branchenverbände angestrebt. Dadurch sollen auch bei Beanstandungen praxisnahe und branchenspezifische Lösungsmöglichkeiten ermöglicht werden. Die Branchenkontrollen erfolgen unabhängig davon, ob ein Betrieb einem Verband angehört oder nicht und das Amt für Umwelt behält in jedem Fall die Oberaufsicht.
Seit 2007 besteht mit dem Innerschweizerischen Malerunternehmerverband (IMV) die Branchenlösung für das Malereigewerbe. Ebenfalls 2007 wurde die Branchenlösung mit Autogewerbe-Verband der Schweiz (AGVS) abgeschlossen. Das Umweltinspektorat (uwi) und das Tankstelleninspektorat (tsi) kontrollieren im Rahmen dieser Vereinbarung Garagen, Karosserie- und Landmaschinenwerkstätten, Werkhofe sowie teilweise Transport- und Bauunternehmen. Im Sommer 2009 wurde die Branchenlösung mit dem Verband Zentralschweizer Käsermeister (ZSKM) abgeschlossen. In dieser Vereinbarung werden gewerblichen Milchverarbeitungsbetriebe wie Käsereien oder Milchsammelstellen kontrolliert.
Oberflächengewässer
Zum Schutz der Oberflächengewässer legen wir die Auflagen für Bauten fest. Wir fördern mit den Beteiligten eine naturnahe Gestaltung unserer Gewässer und setzen Aufwertungsmassnahmen um. Damit setzen wir uns im und am Wasser für den Lebens- und Erholungsraum der Natur und der Menschen ein.
Bauvorhaben
Bei Bauvorhaben im Bereich von Oberflächengewässern wurden im Sinne einer guten Baustellenpraxis die allgemeingültigen Vorschriften festgelegt (UB 3.1).
Hochwasserschutz und Gewässerraum
Dem Hochwasserschutz kommt im Kanton Uri aufgrund der Hochwassergefährdung eine bedeutende Rolle zu. Wir beurteilen und begleiten diese Projekte nach gewässerökologischen Aspekten. In enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Fachstellen für Wasserbau können damit Synergien zwischen Hochwasserschutz und Gewässeraufwertungen erzielt werden.
Insbesondere brauchen Fliessgewässer genügend Raum für die Gewährleistung des Schutzes gegen Hochwasser und die Erfüllung ihrer natürlichen Funktionen. Durch die raumplanerische Sicherung des Gewässerraums werden Bauten und Anlagen zukünftig ausserhalb des Gewässerbereichs angelegt. Damit werden die Hochwassergefährdung bzw. -schäden an Bauten und Anlagen vermindert, der Finanzierungsbedarf für bauliche Hochwasserschutzmassnahmen und deren Unterhalt tief gehalten. Durch die extensive Gestaltung und Bewirtschaftung wird der Gewässerzustand . verbessert.
Revitalisierungen und Gewässerunterhalt
Die Revitalisierung von Fliessgewässern wurde im Kanton Uri in den letzten 10 bis 15 Jahren mit grossem Einsatz erfolgreich umgesetzt. In den letzten Jahren wurden zudem Auengebiete und aktuell Kleingewässer aufgewertet. Zukünftig sollen neben weiteren Revitalisierungen an Fliessgewässern auch weitere Uferaufwertungen am Urnersee umgesetzt werden.
Für die vielfältigen Ansprüche an die Fliessgewässer ist ein naturnaher Gewässerunterhalt wichtig (siehe Dokumente Merkblatt "Uferpflege an Fliessgewässern"). Wo nötig, organisieren wir auf Meldung die Entfernung von Schwemmholz auf dem Urnersee zur Gewährleistung der Schifffahrt und der Freizeitnutzung.
Quellen
Natürliche Quellen – Schützenswerter Lebensraum für bedrohte Arten
Quellen haben eine grosse Bedeutung für die Wasserversorgung der Urner Bevölkerung. Quellwasser macht einen beträchtlichen Anteil des im Kanton Uri verbrauchten Trink- und Brauchwassers aus. Um die Nutzung des Quellwassers zu ermöglichen, werden auch heute noch unberührte Quellen am Ort ihres Austritts durch Bauwerke gefasst und abgeleitet. Zudem sind sie durch Faktoren wie die Klimaerwärmung oder landwirtschaftliche Nutzungen in ihrem Bestand gefährdet.
Aufgrund der Nutzungsinteressen geht oft vergessen, dass Quellen auch wertvolle Lebensräume für sehr spezialisierte Tier- und Pflanzenarten sind. Einige davon sind durch den Verlust ihres Lebensraums vom Aussterben bedroht. Im Kanton Uri gibt es im schweizweiten Vergleich noch verhältnismässig viele natürliche Quellen. Damit die Schutz- und Nutzungsinteressen zukünftig besser aufeinander abstimmt werden können und zumindest einen Teil dieser wertvollen Lebensräume erhalten bleiben, ist es wichtig diese überhaupt zu kennen. Daher führt das Amt für Umwelt in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Natur- und Heimatschutz verschiedene Projekte zur Kartierung der natürlichen Quellen im Kanton Uri durch.
Umweltschutz bei der privaten Boots- und Schifffahrt
Bootsreinigung
Gebietsfremde Tiere und Pflanzen können unter Wasser grosse Schäden anrichten. Sogenannte invasive Neobiota werden oft unbemerkt verschleppt, wenn Boote von einem Gewässer ins nächste transportiert werden. Sind diese Arten erst einmal in einem Gewässer angekommen, kann man sie kaum noch eindämmen. Vorbeugung ist somit die wichtigste Massnahme.
Reinigen Sie darum Ihr Boot vor jedem Gewässerwechsel. Beachten Sie dabei 3 Regeln:
- Kontrollieren Sie Bootsrumpf, -anhänger, Sport- und Fischereigerät, Motor, Taue und Anker auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
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Reinigen Sie sämtliches Material gründlich mit einem Hochdruckreiniger. Nutzen Sie wenn möglich heisses Wasser. Lassen Sie Bilgen- und Restwasser vollständig ab. Ölverschmutztes Wasser separat entsorgen.
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Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.
Weitere Informationen zum Thema Umweltschutz in der privaten Boots- und Schifffahrt finden Sie in der Broschüre und im Einlageblatt unter Dokumente.
Ausserdem finden Sie auf der Website des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zwei Erklärvideos mit Informationen für den Wassersport und einer Anleitung für die Bootsreinigung. Link zu den Videos.
Wasserkraftnutzung
Schutz und Nutzung
Die Wasserkraft hat im Kanton Uri eine grosse Bedeutung und stellt eine «saubere» Energienutzung dar. Früher waren die Gewässer unterhalb der Wasserfassungen aber zeitweise nur noch Tümpel oder fielen teilweise sogar trocken. Die Restwassersanierung bei den bestehenden Wasserkraftwerken wurde dank der guten Zusammenarbeit mit den Kraftwerksbetreibern fristgerecht abgeschlossen werden. Mit der konkreten Umsetzung der Sanierungsmassnahmen wurden die gewässerökologischen und landschaftlichen Bedingungen in den sanierungsbedürftigen Restwasserstrecken deutlich verbessert und die energiewirtschaftlichen Auswirkungen in einem tragbaren Ausmass gehalten.
Das Schutz und Nutzungskonzept Erneuerbare Energien (SNEE) zeigt auf, welche Gewässer mit dem Ausbau der Wasserkraft grundsätzlich nutzbar und welche Gewässer auch zukünftig in ihrem natürlichen Zustand belassen bleiben sollen. Das SNEE dient dazu, ausgewogene Lösungen zwischen den sich teilweise konkurrenzierenden öffentlichen Interessen der Förderung von erneuerbaren Energien, des Schutze unberührter Gewässer, des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Grund- und Trinkwasserschutzes zu finden.
Die abgeschlossene Restwassersanierung und das SNEE bilden eine wichtige Basis für den laufenden Ausbau der Wasserkraft im Kanton Uri. Die Restwassermengen bei Neukonzessionierungen sind im Einzelfall und abgestimmt auf die Gewässer festzulegen. Insbesondere beim Ausbau von bestehenden Wasserkraftwerken besteht mit einer Schutz- und Nutzungsplanung (SNP) die Möglichkeit eine Gesamtoptimierung bzw. Restwasserminimierung durch eine Mehrnutzung von qualitativ wenig wertvollen Gewässerstrecken mittels Ausgleich durch einen Nutzungsverzicht an wertvollen Gewässerstrecken zu erreichen.
Geschiebe und Spülungen
Das Geschiebeaufkommen in den Gewässern des Kantons Uri wird insbesondere durch grosse Wasserhaltungen und Geschiebesammler sowie andere Geschiebeentnahmen (insbesondere nach Hochwasserereignissen) beeinflusst. Vor allem im alpinen Raum münden meist nach kurzer Fliessstrecke geschiebeführende Seitenbäche zu. In der Reuss zwischen Amsteg und Urnersee ist der Geschiebehauhalt aber deutlich beeinflusst.
Bei den grösseren Wasserfassungen sind spezifische Spülregimes festgelegt. Entlang der Reuss bestehen drei Geschiebebewirtschaftungsräume (Hospental, Amsteg, Erstfeld). Die Sohlenlagen werden überwacht und nach definierten Reglementen bewirtschaftet, die sowohl den Hochwasserschutz als auch die Gewässerökologie berücksichtigen. In den weiteren Überflutungsflächen und Auengebieten sind der natürliche Geschieberückhalt beziehungsweise der Hochwasserschutz für die unterliegenden Gebiete zu verbessern.
Schwall-Sunk
Die Wasserkraftnutzung im Kanton Uri erfolgt insbesondere über Ausleitkraftwerke (allenfalls mit Ta-ges- oder Wochenspeicher). Einzig beim Göscheneralpsee und beim Oberalpsee handelt es sich um eigentliche Saisonspeicher. Schwall-Sunk tritt deshalb insbesondere in der Reusskaskade in den Zwischenstrecken (zwischen Göschenen und Amsteg) und in der Rückgabestrecke (zwischen Amsteg und Urnersee) sowie in der Oberalpreuss (Zuleitung aus Oberalpsee) und der Unteralpreuss (Rückgabe von Oberalpsee) auf. Die Schwall-Sunk-Sanierung in den betroffenen Gewässerstrecken werden in Absprache mit den Kraftwerksgesellschaften umgesetzt und durch den Bund entschädigt. Bei neuen Wasserkraftwerken sind unnatürliche Abflussschwankungen zu vermeiden.
Name | Beschreibung |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Umwelt | +41 41 875 2430 | afu@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Wasser und Fischerei | +41 41 875 2421 | lorenz.jaun@ur.ch |