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Zweitwohnungen
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Zweitwohnungen
Zweitwohnungsgesetz seit 1. Januar 2016 in Kraft
Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative haben sich Volk und Stände am 11. März 2012 dafür ausgesprochen, den Zweitwohnungsbau zu beschränken.
Am 1. Januar 2016 ist das neue Bundesrecht über Zweitwohnungen in Kraft getreten.
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetz; ZWG) vom 20. März 2015
- Zweitwohnungsverordnung (ZWV) vom 4. Dezember 2015
Im Kanton Uri unterliegen zurzeit zehn Gemeinden dem Zweitwohnungsverbot (Seelisberg, Bauen, Spiringen, Unterschächen, Gurtnellen, Wassen, Göschenen, Andermatt, Hospental, Realp). Das Bundesamt für Statistik legt jährlich für jede Gemeinde den Zweitwohnungsanteil neu fest.
Der Gesetzesvollzug obliegt der Gemeindebaubehörde.
Zweitwohnungen besser nutzen
Machen sie aus ihrer Zweitwohnung wieder ein «Bijou» und sie investieren mit einer rentierenden Liegenschaft in Ihre Zukunft. Die zahlreichen Internet-Vertriebskanäle sind für die Vermietung von Ferienwohnungen von immer grösserer Bedeutung. Nebst dem globalen und nationalen Angebot an Online-Vertriebskanälen pflegen zahlreiche Tourismus-Destinationen auch eigene Systeme. Die von diesen Portalen erbrachten Dienstleistungen sind unterschiedlich und können entweder nur die Veröffentlichung eines Inserates umfassen oder auch die Möglichkeit bieten, eine Ferienwohnung über das Internet zu buchen und zu bezahlen. Die Tourismusorganisationen Uri Tourismus AG und Andermatt-Urserntal Tourismus GmbH bieten bspw. auf ihren offiziellen Websiten Vermietungsportale an, über die nebst Ferienwohnungen & - häuser auch B&B und Hotelzimmer buchbar sind. Die Buchungsportale sind unter folgenden Webseiten abrufbar:
Uri Tourismus AG: http://www.uri.info/de/hotels-suchen-buchen/
Andermatt-Urserntal Tourismus GmbH: https://www.andermatt.swiss/de/ferien-planen-buchen/uebernachten
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Justizdirektion | +41 41 875 2254 | ds.jd@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Raumentwicklung | +41 41 875 2429 | raumplanung@ur.ch |