Haupinhalt

Arbeitslosigkeit und Stellensuche

Anmeldung Arbeitslosigkeit oder Stellensuche

Befürchten Sie, eine Kündigung zu erhalten oder ist Ihnen bereits gekündigt worden? Bereits während der Kündigungszeit sind wichtige Punkte zu beachten. Melden Sie sich frühzeitig, späte…

Befürchten Sie, eine Kündigung zu erhalten oder ist Ihnen bereits gekündigt worden? Bereits während der Kündigungszeit sind wichtige Punkte zu beachten. Melden Sie sich frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim Amt für Arbeit und Migration (RAV), Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf.

Für den ersten Schalterbesuch benötigen Sie keinen Termin. Nehmen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

  • Idenditätskarte bei Schweizerbürgern  
  • Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen
  • Vertrag oder Lehrvertrag des letzten Arbeitgebers
  • Kündigung
  • Angaben über Bank- oder Postverbindung
  • Zeugnisse der bisherigen Arbeitgeber
  • Bescheinigung über persönliche Aus- und Weiterbildung
  • Aktueller Lebenslauf

Ebenfalls möglich ist die Anmeldung online im Job-Room.

Die Online-Anmeldung setzt den Wohnsitz in der Schweiz voraus, Sie benötigen dafür Ihre Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.arbeit.swiss.


Bitte beachten Sie, dass die Pflicht, sich persönlich intensiv um Arbeit zu bemühen, bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit besteht. Dies bedeutet für Sie im Speziellen:

• Während der Kündigungsfrist tätigen Sie die Arbeitsbemühungen ab Datum der Kündigung.
• Bei befristeten Arbeitsverhältnissen tätigen Sie Arbeitsbemühungen für die letzten 3 Monate des Anstellungsverhältnisses.
• Bei einer temporären Anstellung suchen Sie ununterbrochen nach Arbeit; zum Zeitpunkt der Anmeldung weisen Sie Arbeitsbemühungen für die letzten 3 Monate vor.

In der Regel sind 10 - 12 Arbeitsbemühungen pro Monat zu erbringen. Bitte bewahren Sie die Bewerbungen jeweils auf.

Koordination der Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Unter interinstitutioneller Zusammenarbeit (IIZ) ist die Zusammenarbeit von verschiedenen Institutionen im Bereich der sozialen Sicherung und Bildung zu verstehen. IIZ bezeichnet Modelle…
Unter interinstitutioneller Zusammenarbeit (IIZ) ist die Zusammenarbeit von verschiedenen Institutionen im Bereich der sozialen Sicherung und Bildung zu verstehen. IIZ bezeichnet Modelle der formalen und informalen Kooperation bezüglich Strategien, operativer Prozesse, Koordination von Angeboten bis hin zur Zusammenarbeit auf Einzelfallebene.

Weitere Infos entnehmen Sie bitte der nationalen IIZ-Plattform.

Zusammenarbeit RAV und IV

Im Kanton Uri arbeiten die IV-Stelle und die Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) bei der Suche nach offenen Stellen, Probeeinsatzplätzen und Praktikumsstellen intensiv zusammen. Sie pfleg…

Im Kanton Uri arbeiten die IV-Stelle und die Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) bei der Suche nach offenen Stellen, Probeeinsatzplätzen und Praktikumsstellen intensiv zusammen. Sie pflegen die Kontakte zu Arbeitgebenden in Uri um nach Lösungen zu suchen.