Haupinhalt
Eidgenössische Wahlen und Kantonale Abstimmung
Informationen
- Datum
- 23. Oktober 2011
Kantonale Vorlagen
Gesetz über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (EG/KESR)
- Beschreibung
- Das geltende Vormundschaftsrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB; SR 210) ist seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1912, abgesehen von den Bestimmungen über die fürsorgerische Freiheitsentziehung, praktisch unverändert geblieben.
Das Bundesparlament hat festgestellt, dass es den heutigen Verhältnissen und Anschauungen nicht mehr entspricht. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesversammlung am 19. Dezember 2008 eine umfassende Änderung des
ZGB verabschiedet, die den Erwachsenenschutz, das Personenrecht und
das Kindesrecht betrifft1. Ziel dieses geänderten Bundesrechts ist es zur
Hauptsache, das bisherige Vormundschaftsrecht zu entstigmatisieren und
Diskriminierungen zu vermeiden. Das Selbstbestimmungsrecht der natürlichen
Personen wird gestärkt und die vormundschaftlichen Massnahmen
werden dem Einzelfall besser angepasst und von einer Fachbehörde verfügt.
Schliesslich wird der Rechtsschutz für die betroffenen Personen verbessert.
Während der Bundesgesetzgeber das materielle Erwachsenenschutzrecht
im nZGB praktisch lückenlos regelt, überträgt er den Kantonen verschiedene Aufgaben in organisatorischer, administrativer und verfahrensmässiger
Hinsicht.
Das entworfene Gesetz über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts(EG/KESR) dient dazu, die beschriebenen Vollzugsaufgaben
in gesetzgeberischer Hinsicht zu erfüllen.
Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung der Bestimmungen des nZGB auf
den 1. Januar 2013 festgesetzt.
Der Landrat hat dem Gesetz über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts mit 46 Ja gegen 14 Nein zugestimmt und zuhanden
der Volksabstimmung verabschiedet.
Vorlagen
Vorlage
8'197
2'460
- Leer
- 449
- Ungültig
- 151
- Stimmberechtigte
- 25'759
- Stimmbeteiligung
- 10657
- Ebene
- Kanton
- Art
- Initiative
Name | |||
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Abstimmungsbuechlein (PDF, 1019.42 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbuechlein |
Eidgenössische Wahlen
Nationalratswahl
Beschreibung
- Anzahl Stimmberechtigte
- 6'381
- Stimmbeteiligung
- 3334
- Ebene
- Bund
- Art
- andere Behörde
Kantonale Wahlen
Ständeratswahlen
Ergebnis
Für den 2. Sitz findet am 27. November ein 2. Wahlgang statt.
- Ebene
- Kanton
- Art
- andere Behörde
Name | |||
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Resultate (PDF, 13.83 kB) | Download | 0 | Resultate |
Wahlstatistik (PDF, 50.7 kB) | Download | 1 | Wahlstatistik |