Haupinhalt

Sportkommission

Seit dem 1. Januar 2012 ist der Aufbau und die Funktion der Sportkommission in der Sportverordnung und im Sportreglement des Kantons Uri geregelt. Diese Kommission hat vorwiegend beratende Funktion und wird selber nicht operativ tätig. Sie nimmt folgende Hauptaufgaben wahr:

  • Die Kommission berät den Regierungsrat, die Bildungs- und Kulturdirektion und die Abteilung Sport in Fragen des Sports.
  • Sie hat der Bildungs- und Kulturdirektion Anträge für die Gewährung von Beiträgen zu unterbreiten.
  • Sie hat periodische Ehrungen von Sportlerinnen und Sportlern zu organisieren.
  • Die Kommission tagt nach Bedarf.

 

Gesetzliche Grundlagen:

  • Artikel 22 der Verordnung über die Förderung des Sports (Sportverordnung; RB 10.4111).
  • Artikel 22 des Reglements über die Förderung des Sport (Sportreglement; RB 10.4113).

Aufträge der regierungsrätlichen Kommissionen

Kontakt

Sportkommission
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

Tel. +41 41 875 2065

Lageplan

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt