Haupinhalt

Musikschulunterricht

Gemäss Artikel 46  des Schulgesetzes fördern Kanton und Gemeinden den freiwilligen Musikunterricht für Schülerinnen und Schüler der Volksschule. Der Kanton unterstützt den freiwilligen Musikunterricht mit Beiträgen.

Der Kanton hat eine Leistungsvereinbarung mit der Musikschule Uri  abgeschlossen.

Rechtliche Grundlage ist die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht VMV
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Download
Name Beschreibung