Haupinhalt

Besoldung Lehrpersonen

Für die Besoldung der Lehrpersonen der Volksschule sind die Gemeinden zuständig. Die Bildungs- und Kulturdirektion berät die Schulen bei der Anstellung von Lehrpersonen (Berechnung Dienstjahre, Besoldungseinstufungen, Dienstaltersgratifikationen).

Rechtliche Grundlage ist Reglement über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen AWR

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Download