Haupinhalt
Anmeldung eines Schiffes zur Immatrikulation
Grundsätzlich benötigen alle Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf einem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden einen Schiffsausweis und ein Kontrollschild.
Davon ausgenommen sind nur:
- Schiffe, die kürzer sind als 2.50 m
- Paddelboote, Strandboote und dergleichen
- Kajaks, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter
Falls die Schildnummer eines Schiffes übertragen wird, bitte folgendes Formular ausfüllen:
Übertragung von Kontrollschilder
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Verkehrszulassung | +41 41 875 28 00 | assv@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Strassen- und Schiffsverkehr | +41 41 875 28 00 | assv@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitsdirektion | +41 41 875 2700 | ds.sid@ur.ch |
Name | Download |
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