Haupinhalt
Preisbekanntgabeverordnung
Die Preisbekanntgabeverordnung (PVB) sichert die Preisklarheit, die Vergleichbarkeit der Preise und verhindert irreführende Preisangaben. Sie stützt sich auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie das Fernmeldegesetz.
Die PVB gilt für das Angebot von Waren zum Kauf, das Angebot bestimmter Dienstleistungen sowie für die Werbung mit Preisangaben oder Preisreduktionen für sämtliche Waren und Dienstleistungen.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Industrie und Gewerbe | +41 41 875 2405 | arbeit.migration@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Arbeit und Migration | +41 41 875 2418 | arbeit.migration@ur.ch |
Name | Beschreibung |
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