Haupinhalt
Renovationen und Restaurierungen
Am Anfang steht das Restaurierungskonzept. Für dessen Ausarbeitung sind mitunter zusätzliche bauhistorische, bauphysikalische oder baustatische Vorabklärungen notwendig. Eine grosse Bedeutung haben auch genaue und aktuelle Planaufnahmen. Entscheidend ist, dass die historische Substanz so wenig wie möglich tangiert wird. In der Regel sind einfache Lösungsansätze günstiger und auch für das Bauwerk schonungsvoller als grössere Eingriffe.
Vor Beginn der Ausführungen ist das Objekt fotografisch zu dokumentieren. In regelmässigen Gesprächen mit Bauherrschaft, Architekt, Restauratoren und Handwerkern werden während der Bauphase die aktuellen Probleme vor Ort besprochen und entschieden. Wichtige Zwischenzustände sind fotografisch und planerisch festzuhalten.
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine umfassende Schlussdokumentation.
Gesetz über den kantonalen Natur- und Heimatschutz (kNHG)
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Natur und Landschaft | +41 41 875 22 96 | manuel.lingg@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Raumentwicklung | +41 41 875 2429 | raumplanung@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Justizdirektion | +41 41 875 2254 | ds.jd@ur.ch |