Haupinhalt

Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen der Versicherten. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll für Personen, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben, die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung mindern. Prämienverbilligungen sind kantonale Finanzierungshilfen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kein Antrag für …

  • alle Personen, die ordentlich besteuert werden (Steuererklärung). Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird jedes Jahr automatisch «von Amtes wegen» geprüft und berechnet.

 

  • Personen, die Ergänzungsleistungen (EL) zu einer AHV- oder IV-Rente erhalten. Der Betrag der Prämienverbilligung wird von der Sozialversicherungsstelle Uri im Rahmen der EL-Berechnung definiert.

 

  • Personen, die eine Unterstützung durch die Sozialhilfe erhalten. Der zuständige regionale Sozialdienst stellt den Antrag auf Prämienverbilligung.

 

Anmeldung notwendig für …

  • Personen, die der Quellensteuer unterliegen. Dem Antrag sind alle Lohnausweise des vergangenen Jahres beizulegen. Der Antrag ist bis spätestens 30. April 2024 beim Amt für Gesundheit, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf einzureichen.

 

  • junge Erwachsene, die am 01.01.2024 in Ausbildung stehen. Dem Antrag ist der Nachweis der aktuellen Ausbildung (Schulbestätigung, Lehrvertrag, Immatrikulationsbescheinigung) beizulegen.

 

Das Antragsformular 2024 steht unter Dokumente als Download zur Verfügung.

 

Wer eine allfällige Prämienverbilligung vorgängig auf einfache Art selber berechnen möchte, dem steht unter Dokumente das Berechnungsformular 2024 (bitte auf PC speichern und ausfüllen) zur Verfügung.

Weitere Auskünfte und Informationen finden Sie zudem in der Infobroschüre 2024. Möglicherweise wird Ihre Frage bereits unter «Häufig gestellte Fragen 2024» beantwortet oder Sie wenden Sich an das Amt für Gesundheit, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf.

Telefon 041 875 22 42

Email praemienverbilligung@ur.ch

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Häufig gestellte Fragen 2024 (PDF, 704.12 kB) Download 2 Häufig gestellte Fragen 2024
Infobroschüre 2024 (PDF, 1.08 MB) Download 3 Infobroschüre 2024
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