Haupinhalt

Abfälle

Die Aufsicht über den Fachbereich Abfall im Kanton Uri obliegt dem Amt für Umwelt. Es erstellt die kantonale Abfallplanung, aktualisiert diese regelmässig und ist für deren Umsetzung zuständig. Für die Abfallstatistik des Bundesamts für Umwelt (BAFU) erfasst das Amt für Umwelt jährlich die anfallenden und entsorgten Abfallmengen im Kanton Uri. Ein Auszug davon wird im kantonalen Abfallbericht publiziert. Ausserdem bewilligt und kontrolliert das Amt für Umwelt alle Abfallanlagen im Kanton Uri.

Abfallplanung

Die Abfallplanung dient als strategisches Instrument zur Sicherstellung einer wirkungsvollen und umweltschonenden Entsorgung, umfasst aber auch Massnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen.
> Übersichtsbroschüre zur Abfallplanung Uri
Bericht "Abfallplanung Kanton Uri" vom 4. Dezember 2018 inkl. Anhänge

Bauabfälle und Bauschadstoffe

Der Umgang mit Bauabfällen wird im Merkblatt «Bauabfälle: Schadstoffermittlung und Entsorgungskonzept» im Detail erläutert. Beim Um- oder Rückbau von Bauten, bei welchen ein Verdacht auf eine Verschmutzung vorliegt, muss bei allen vom Vorhaben betroffenen Bauteilen eine Schadstoffermittlung durchgeführt werden. Fällt weniger als 200 m3 Rückbaumaterial an, reicht eine Selbstdeklaration (Vorlage Selbstdeklaration) durch eine bausachverständige Person. Fällt mehr als 200 m3 Rückbaumaterial an, muss die Schadstoffermittlung durch eine/n Bauschadstoffdiagnostiker/in durchgeführt werden.
Bei Bauvorhaben, bei welchen eine Schadstoffermittlung gemäss vorangehendem Absatz (Selbstdeklaration oder Schadstoffgutachten) notwendig ist oder bei Bauvorhaben, bei welchen mehr als 200 m3 Bauabfälle anfallen, sind vor Baubeginn Angaben über die Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle und über die vorgesehene Entsorgung (Vorlage Entsorgungskonzept) zu machen.

Der Umgang mit Bauabfällen und Bauschadstoffen wurde an der AfU-Informationsveranstaltung vom 28. Oktober 2021 in Schattdorf umfassend thematisiert (Video und FAQ dazu finden Sie bei Umwelt Zentralschweiz). 

Siedlungsabfälle

Siedlungsabfälle sind Abfälle aus Haushalten sowie Abfälle mit vergleichbarer Zusammensetzung betreffend Inhaltsstoffe und Mengenverhältnisse aus Unternehmen. Der Siedlungsabfall kann in drei Fraktionen aufgeteilt werden: Kehricht, Wertstoffe (Glas, Altpapier, Karton etc.) und Grünabfälle. Die Entsorgung der Siedlungsabfälle ist Aufgabe der Gemeinden. Im Kanton Uri haben sich diese zur zentralen Organisation für Abfallbewirtschaftung (ZAKU) zusammengeschlossen.

Kehricht
Die ZAKU organisiert die wöchentliche Kehrichtsammlung, Der Kehricht aus dem Kanton Uri wird in der Kehrrichtverbrennungsanlage Renergia in Perlen verbrannt.

Wertstoffe
Die ZAKU stellt den Gemeinden Sammelcontainer für Glas, Alu- und Weissblech sowie Altöl und Batterien zur Verfügung. Auch private Anbieter von Sammelstellen können diese Wertstoffe annehmen.

Grünabfälle
Die ZAKU sorgt dafür, dass im ganzen Kanton Garten-, Speise- und Küchenabfälle eingesammelt und entsorgt werden.

Sonderabfälle

Im Kanton Uri hat das Amt für Umwelt die Aufsicht über Entsorgungsunternehmen. Es erteilt Bewilligungen zur Annahme von Sonderabfällen (S), anderen kontrollpflichtigen Abfällen (ak) und anderen kontrollpflichtigen Abfällen mit Begleitscheinpflicht (akb). Das Amt für Umwelt unterstützt Abgeberbetriebe und Entsorgungsunternehmen bei Fragen zur VeVA-online-Datenbank und bewirtschaftet diese im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU).

Was sind Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle?

In der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen ist definiert, welche Abfälle als S-Abfälle, akb-Abfälle oder als ak-Abfälle zu klassieren sind. Der Umgang mit S-Abfällen, akb-Abfällen oder ak-Abfällen ist in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) geregelt. Entsprechende Abfälle dürfen aufgrund ihrer Eigenschaften nicht mit dem normalen Hauskehricht entsorgt werden und müssen einer besonderen Behandlung zugeführt werden.

Als Sonderabfälle klassiert sind unter anderem: Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Farben, Chemikalien wie Herbizide, Fungizide oder Insektizide, Quecksilberthermometer, Medikamente, problematische Holzabfälle, Eisenbahnschwellen usw.
Als andere kontrollpflichtige Abfällen klassiert sind unter anderem: Altreifen, Altkabel, Altfahrzeuge, Elektroschrott, Altholz usw.

Wie ist bei der Entsorgung vorzugehen?

Privatpersonen oder Unternehmen die Sonderabfälle entsorgen möchten, dürfen diese einem berechtigten Entsorgungsunternehmen in der Schweiz seiner/ihrer Wahl übergeben. Auf abfall.ch oder auf VeVA-online ist ersichtlich, welche Entsorgungsunternehmen zur Annahme welcher Abfälle berechtigt sind. Für den Transport kommt das Begleitscheinverfahren zum Einsatz. Sowohl der Abgeber wie auch der Abnehmer müssen über eine VeVA-Betriebsnummer verfügen. Diese kann auf dem eGovernment Portal Abfall und Rohstoffe beantragt werden.

Begleitscheine

Für jede Übergabe muss pro Abfallcode ein Begleitschein ausgefüllt und auf dem Transport mitgeführt werden. Der Begleitschein ist sowohl in elektronischer Form als auch in Papierform verfügbar. Beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) können Begleitschein in Papierform (Fr. 0.70 inkl. MwSt, exkl. Versandkosten) online bestellt werden. Auf VeVA-online können elektronische Begleitscheine (Fr. 0.40 MwSt-frei) direkt erstellt werden.

Welche Betriebe im Kanton Uri dürfen Sonderabfälle entgegennehmen?

Die ZAKU betreibt in Attinghausen eine öffentliche Sammelstelle, an welcher zu den regulären Öffnungszeiten Sonderabfälle aus Haushaltungen abgegeben werden können. Nicht mehr benötigte Medikamente können in allen Drogerien und Apotheken abgegeben werden. Ausserdem sind diverse Entsorgungsunternehmen berechtigt, Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle gewerblich entgegenzunehmen.

 

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Merkblatt «Bauabfälle: Schadstoffermittlung und Entsorgungskonzept» (PDF, 538.72 kB) Download 0 Merkblatt «Bauabfälle: Schadstoffermittlung und Entsorgungskonzept»
Formular «Entsorgungstabelle Bauabfälle (Entsorgungskonzept)» (PDF, 358.02 kB) Download 1 Formular «Entsorgungstabelle Bauabfälle (Entsorgungskonzept)»
Formular «Checkliste Gebäudeschadstoffe mit Entsorgungskonzept (Selbstdeklaration)» (PDF, 271.94 kB) Download 2 Formular «Checkliste Gebäudeschadstoffe mit Entsorgungskonzept (Selbstdeklaration)»
Meldeblatt «Zwischenlager- und Aufbereitungsplätze» (PDF, 548.38 kB) Download 3 Meldeblatt «Zwischenlager- und Aufbereitungsplätze»
Merkblatt «Recycling-Baustoffe» (PDF, 99.57 kB) Download 4 Merkblatt «Recycling-Baustoffe»
Flyer «Umgang mit Chemikalien im Haushalt» (PDF, 1.86 MB) Download 5 Flyer «Umgang mit Chemikalien im Haushalt»
Wegleitung zur Orientierung auf eGovernment Portal UVEK; Merkblatt Berichterstattungspflicht und Systemgrenzen für Abfallanlagen (PDF, 473.43 kB) Download 6 Wegleitung zur Orientierung auf eGovernment Portal UVEK; Merkblatt Berichterstattungspflicht und Systemgrenzen für Abfallanlagen
Anleitung «Umrechnungsfaktoren für mineralische» Bauabfälle (PDF, 435.09 kB) Download 7 Anleitung «Umrechnungsfaktoren für mineralische» Bauabfälle
Checkliste Gebäudeschadstoffe mit Entsorgungskonzept (PDF, 271.94 kB) Download 8 Checkliste Gebäudeschadstoffe mit Entsorgungskonzept
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