Haupinhalt
Chemiewehr: Organisation
Die Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verpflichtet die Kantone, einen Schadenwehrdienst einzurichten, der bei ausserordentlichen Ereignissen Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt trifft. Die kantonale Schadenwehrverordnung regelt die Aufgaben, die Zuständigkeitsbereiche und den Einsatz der Öl-, Chemie- und Strahlenwehr im Kanton Uri – die Verantwortung obliegt beim Amt für Bevölkerungsschutz und Militär.
Personal
Die Chemiewehr Uri ist grundsätzlich eine Milizorganisation. Sie verfügt aber insgesamt über 160 Stellenprozente die sich auf die Bereiche Kommando, Ausbildung, Unterhalt und Administration verteilen. Das Personal wird im Wesentlichen aus den Angehörigen der Urner Gemeinde- und Betriebsfeuerwehren rekrutiert. Im Grundsatz ist somit jedes Mitglied der Chemiewehr Uri auch noch in einer Gemeinde- oder Betriebsfeuerwehr aktiv tätig. Dies hat der Vorteil, dass das Basiswissen im Feuerwehrwesen nicht mehr vermittelt werden muss, sondern dass die Ausbildung für den Bereich von ABC-Ereignissen ausgelegt werden kann.
Finanzierung
Im Umweltrecht gilt das Verursacherprinzip. Im Ereignisfall werden alle anfallenden Kosten den Verursachern in Rechnung gestellt. Dazu gehören die Kosten zur Feststellung, Abwehr, Behebung oder Schadensminderung. Im Kanton Uri tragen die Nationalstrasse und die Eisenbahn wesentlich zum Gesamtrisiko bei – sie beteiligen sich deshalb teilweise an den Kosten für die Chemiewehr Uri.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Chemiewehr Uri | +41 41 875 27 70 | hermann.gisler@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Bevölkerungsschutz und Militär | +41 41 875 2356 | abm@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitsdirektion | +41 41 875 2700 | ds.sid@ur.ch |