Haupinhalt
4. Familiennachzug
Sinn und Zweck des Familiennachzugs ist es, das Zusammenleben der Familie zu ermöglichen und rechtlich abzusichern.
Der Gesuchssteller ist die bereits in der Schweiz wohnhafte Person. Das Verfahren (ob EU/EFTA oder Drittstaat/Schweizer Staatsangehörige) richtet sich nach der gesuchsstellenden Person.
Die Merkblätter und entsprechenden Gesuchformulare finden Sie unten unter den Publikationen.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Migration | +41 41 875 2705 | migration@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Arbeit und Migration | +41 41 875 2418 | arbeit.migration@ur.ch |
Name | Download |
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