Haupinhalt

4. Familiennachzug

Sinn und Zweck des Familiennachzugs ist es, das Zusammenleben der Familie zu ermöglichen und rechtlich abzusichern.

Der Gesuchssteller ist die bereits in der Schweiz wohnhafte Person. Das Verfahren (ob EU/EFTA oder Drittstaat/Schweizer Staatsangehörige) richtet sich nach der gesuchsstellenden Person.

Die Merkblätter und entsprechenden Gesuchformulare finden Sie unten unter den Publikationen.

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