Haupinhalt

8. Schengen / Dublin (Abkommen)

Mit der Teilnahme am Dublin-Abkommen wurden einheitliche Kriterien für die Prüfung eines Asylgesuchs festgelegt, so dass nur noch ein Staat für die Prüfung eines Asylgesuchs zuständig ist. Mit der Assoziierung an Schengen und Dublin hat sich die Schweiz verpflichtet, die Weiterentwicklungen des Schengen- beziehungsweise des Dublin-Rechtsrahmens zu übernehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Merkblatt «Schengen-Visa und Ihre Personendaten»

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