Haupinhalt
6a. Asyl
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestimmt, welchem Kanton die asylsuchenden Personen zugeteilt werden. Der Kanton Uri erhält 0.5% der Asylsuchenden, welche in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht haben. Die Amigra stellt den Ausländerausweis aus, überwacht das Verfahren, plant und koordiniert bei einem ablehnenden Entscheid die Ausreise ins Heimatland und vollzieht die Wegweisung.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Migration | +41 41 875 2705 | migration@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Arbeit und Migration | +41 41 875 2418 | arbeit.migration@ur.ch |
Name | Download |
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