Asylsuchende Personen, abgewiesene Asylsuchende sowie vorläufig aufgenommene Personen, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, können ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung infolge Härtefall stellen. Dies ist der Fall, wenn die Lebensbedingungen der betreffenden Person im Vergleich mit dem "durchschnittlichen Schicksal", das ihre Landleute bei einer Rückkehr zu erwarten hätten, in erhöhtem Mass in Frage gestellt sind.
Die grundsätzlichen Voraussetzungen finden Sie im entsprechenden Merkblatt unter Publikationen.