Haupinhalt
Störfallvorsorge
Störfallvorsorge
Grundsätze der Störfallverordnung
Die Störfallverordnung (StFV; SR 814.012) erfasst Betriebe und Verkehrswege, die ein gewisses Gefahrenpotenzial aufweisen. Sie verpflichtet die Inhaber, die nötigen Sicherheitsmassnahmen zu treffen, um das Risiko zu vermindern. Diese Massnahmen müssen insbesondere dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Verordnung verpflichtet zudem die Vollzugsbehörden in den Kantonen und beim Bund, die Eigenverantwortung der Inhaber zu kontrollieren und die Tragbarkeit der Risiken zu prüfen.
Auftrag des Amts für Umwelt
- Kantonale Fachstelle für den Vollzug der Störfallverordnung
- Beurteilung von Risiken von stationären Anlagen und Verkehrswegen sowie Verfügung von Risikoermittlungen und Sicherheitsmassnahmen
- Überprüfung / Erarbeitung von Einsatzplänen stationärer Betriebe sowie von Strasse und Schiene
Weitere Informationen zum Thema Störfallvorsorge finden Sie auf der Webseite des Bunds oder hier in den Unterkapiteln "Stationäre Betriebe" bzw. "Verkehrswege".
Stationäre Betriebe
Unter stationären Betrieben werden Betriebe verstanden, die an ein Betriebsareal gebunden sind.
Betriebe, die über gefährliche Stoffe verfügen, müssen abklären, ob deren maximale Lagermengen den jeweiligen Schwellenwert ("Mengenschwelle") überschreiten. Ist dies der Fall, untersteht dieser Betrieb der Störfallverordnung. Somit ist er verpflichtet, alle Massnahmen zur Verminderung des Risikos, die gemäss dem Stand der Sicherheitstechnik verfügbar sind, zu treffen, soweit sie wirtschaftlich tragbar sind.
Den Link zur Liste der Mengenschwellen finden Sie hier.
Im Rahmen eines ersten Berichts (sog. "Kurzbericht") werden Lagermengen, Lagerstoffe, Sicherheitsmassnahmen etc. beschrieben und der Behörde eingereicht. Die Behörde prüft diesen Kurzbericht und verfügt allenfalls eine Risikoermittlung, um unklare Punkte weiter zu untersuchen.
Im Downloadbereich finden Sie unser Formular zum Einreichen eines Kurzberichts.
Verkehrswege
Sowohl Schiene als auch Strasse tragen zum Transport-Risiko bei. Während Ereignisse auf der Schiene seltener vorkommen, ist das Potenzial auf der Strasse wegen der grösseren Transportmengen bedeutend höher. Der Schwerverkehr im Kanton Uri nimmt auf der Nationalstrasse stetig zu. Dementsprechend nehmen auch die Gefahrenguttransporte zu.
Während auf dem Schienennetz mit der SBB ein kompetenter Ansprechpartner vorhanden ist, der über die aktuellen transportierten Stoffe und Mengen jederzeit Auskunft geben kann, fehlt ein solcher bei den Strassentransporten. So zeigen Gefahrengutkontrollen der Kantonspolizei Uri ein düsteres Bild von schlechten Ladungen, falsch oder nicht angeschriebenen Fahrzeugen und nicht instruierten oder übermüdeten Chauffeuren.
Name | |||
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Formular: ERKAS 2021 (DOCX, 73.33 kB) | Download | 0 | Formular: ERKAS 2021 |
Formular zum Einreichen eines Kurzberichts gem. StFV (DOCX, 71.55 kB) | Download | 1 | Formular zum Einreichen eines Kurzberichts gem. StFV |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Umwelt und Klima | +41 41 875 2875 | regula.hodler@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Umwelt | +41 41 875 2430 | afu@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |