Haupinhalt

Halbgefangenschaft

Was ist Halbgefangenschaft?

Die Halbgefangenschaft stellt für Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr die Regelvollzugsform dar. Hauptvoraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis oder eine anerkannte Ausbildung. Während des Vollzugs geht die verurteilte Person weiter ihrer Arbeit oder Ausbildung nach, die Ruhe- und Freizeit wird jedoch in der Anstalt verbracht.

 

Vollzug

Der Vollzug der Halbgefangenschaft findet in der Regel im Untersuchungs- und Strafgefängnis Stans statt, ausnahmsweise auch in ausserkantonalen Anstalten und Institutionen. Bezüglich der genauen Vollzugsmodalitäten (Strafantritt, Festlegung Ein-/Austrittszeiten, Kostenbeteiligung, etc.) findet in jedem Fall vorgängig ein Vollzugsgespräch mit dem Amt für Justizvollzug statt.

 

Kontakt

Carmen Kaufmann, Amtsvorsteherin
Tel.+41 41 875 22 30
Email: carmen.kaufmann@ur.ch

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Merkblatt Halbgefangenschaft (PDF, 113.19 kB) Download 0 Merkblatt Halbgefangenschaft
Gesuchsformular Halbgefangenschaft (PDF, 152.51 kB) Download 1 Gesuchsformular Halbgefangenschaft
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