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Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz
Allgemein
Die Schweiz ist in drei Strafvollzugskonkordaten organisiert. Diese regeln den Vollzug von Strafen und Massnahmen sowie die Bewährungshilfen. Damit wird ein einheitlicher Vollzug zwischen den Kantonen gewährleistet.
Der Kanton Uri gehört zum Konkordat der Nordwest- und Innerschweiz.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Justizvollzug | +41 41 875 2330 | carmen.kaufmann@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Justizdirektion | +41 41 875 2254 | ds.jd@ur.ch |