Haupinhalt

Verwahrung

Allgemein

Die Verwahrung dient in erster Linie der öffentlichen Sicherheit. Sie wird bei Verurteilten ausgesprochen, die für die Öffentlichkeit eine Gefahr darstellen.

 

Dauer

Die Verwahrung ist in ihrer Dauer nicht beschränkt.

 

Vollzugsort

Die Verwahrung wird in einer Strafanstalt oder einer Massnahmevollzugseinrichtung vollzogen.

 

Kontakt

Carmen Kaufmann, Amtsvorsteherin
Tel. +41 41 875 2230
Email: carmen.kaufmann@ur.ch

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