Haupinhalt

Arbeitsrecht

In den Artikeln 319 ff. Obligationenrecht (OR) ist der Arbeitsvertrag geregelt. Darin finden sich insbesondere die Bestimmungen über Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Bestimmungen über Dauer und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.