Haupinhalt

Blitzschutzsysteme

Gestützt auf Artikel 18 des Gesetzes über den Feuerschutz (FSG) vom 1. Dezember 1996, sowie der Brandschutznorm vom 1. Januar 2015 und der Brandschutzrichtlinie „Blitzschutzsysteme“ vom 1. Januar 2017,

e r l ä s s t

das Amt für Bevölkerungsschutz und Militär (ABM) die Brandschutz-Weisung:


Blitzschutzsysteme (Planung, Ausführung, Abnahme und Kontrollen)

Die Brandschutz-Weisung Blitzschutzsysteme legt fest, welche Anforderungen an Blitzschutzsysteme gestellt, wie sie projektiert, kontrolliert und dokumentiert werden. Sie regelt die Zuständigkeit für Projektprüfungen, Abnahmen und Kontrollen.


Auftrag

  • Prüfen, bestätigen von Installationsattesten neu erstellter Systeme
  • Verzeichnis über Blitzschutzsysteme mit Installationsattest führen


Rechtsgrundlage

 

 

Blitzbild aus Gewitter