Haupinhalt

Sprengwesen

Sprengstoff
Sprengmittel sind Sprengstoffe und Zünder, die zum Beispiel im Strassenbau, Tunnelbau, Sicherheitsbereich oder in der Landwirtschaft (Sprengen von Wurzelstöcken) eingesetzt werden. Sprengmittel dürfen nur von Inhabern eines gültigen Sprengausweises erworben werden. Sprengmittel werden nur an Personen abgegeben, die einen gültigen Erwerbsschein (gemäss Art. 45 SprstV) vorweisen können.

Sprengmittelerwerbsschein
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Sprengmittelerwerbsscheines sind:

  • Amtlicher Ausweis
  • Gültiger Sprengausweis

Die Sprengmittelerwerbsscheine werden ab 1. Oktober 2020 neu von den Mitarbeitenden des Büros Waffen und Sprengstoff, im Werkhof Flüelen, ausgestellt. Der Sprengmittelerwerbsschein (siehe unter Dokumente) kann bereits vorgängig ausgefüllt und per Mail an das Büro Waffen und Sprengstoff kapo.rws@ur.ch gesendet werden.

Sprengkurse
Informationen zu den Sprengkursen sind auf folgenden Webseiten zu finden:

  • SAFAS (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Sprengberechtigten)
  • Campus Sursee
  • SVS (Sprengverband Schweiz)

 

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Waffen und Sprengstoffe, kapo.rws@ur.ch oder +41 41 875 2754 / +41 41 874 5319.