Arzneimittel können grundsätzlich nur im Fachhandel (Apotheke, Drogerie) oder in der Arztpraxis bezogen werden. Ausgenommen sind frei verkäufliche Arnzeimittel der Kategorie E wie z. B. div. Tees und Hustenbonbons, die in allen Geschäften gekauft werden können. Die Beschränkung auf Fachhandel und Arztpraxen ist damit begründet, dass die richtige Anwendung eines Arzneimittels in der Regel eine Fachberatung voraussetzt.
Jede Arzneimittelpackung muss mit vorgeschriebenen Angaben versehen sein und einen Packungsprospekt enthalten. Zur Information gehören die Nennung des Markennamens, die Deklaration der Wirkstoffe, die Dosierung, wichtige Hinweise wie Zweck des Medikaments (Indikation), Einnahmevorschriften, Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Anwendungsvermeidung (Kontraindikationen), Lagerungshinweise.
Auf jedem Arzneimittel ist ein Verfalldatum aufgedruckt oder eingeprägt. So ist zu erkennen, wie lange das Arzneimittel bei richtiger Lagerung verwendbar ist. Arzneimittel mit überschrittenem Verfalldatum sind der Apotheke, Drogerie oder Arztpraxis zur umweltgerechten Entsorgung zurückzubringen. Medikamente gehören nicht in den Haushaltabfall.
Auskünfte über Arzneimittel und Medikamente erteilt:
Kantonsapothekerin
Petra Steinegger, eidg. dipl. pharm. ETH
Postfach 2161
6431 Schwyz
+41 79 435 5260
petra.steinegger@sz.ch