Haupinhalt
Stellenmeldepflicht
Im Februar 2014 hat das Schweizer Stimmvolk die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen. Das Parlament hat darauf eine Stellenmeldepflicht in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit beschlossen. Damit soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden.
Was ist neu?
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Ab dem 1. Januar 2020 sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Stellen in Berufsarten mit schweizerisch mindestens 5 Prozent Arbeitslosigkeit zu melden, bevor sie ausgeschrieben werden.
- Auch betroffene Stellen, die durch private Arbeitsvermittler, Headhunter oder Personalverleihunternehmungen vermittelt werden, sind den RAV zu melden.
Informieren Sie sich:
- Online: HIER finden Sie die aktuellsten Informationen online https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/stellenmeldepflicht.html
- Telefon: Kontaktieren Sie den Arbeitgeberservice für spezifische Unterlagen und persönliche Auskunft: Telefon 041 875 2733 oder 041 875 2702
- Registrieren Sie sich auf arbeit.swiss
Melden Sie dem Arbeitgeberservice frühzeitig Ihre freien Stellen.
- Die Meldung kann einfach und schnell online über das Portal arbeit.swiss abgewickelt werden.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und beantworten gerne allfällige Fragen.
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