Haupinhalt

2b. Aufenthalt Drittstaat

Der Bereich Drittstaat umfasst die ausländerrechtliche Prüfung und Regelung der Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten, welche zur Wohnsitznahme in die Schweiz einreisen wollen oder sich bereits in der Schweiz befinden, die Ausstellung der entsprechenden Ausländerausweise, sowie den Kantonswechsel.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass ein Verfahren grundsätzlich im Ausland abzuwarten ist.

Die entsprechenden Merkblätter und das Gesuchsformular B1 finden Sie unten aufgeführt unter den Publikationen.

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