Haupinhalt
Bewilligung von Veranstaltungen
Folgende Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen sind gemäss «Verordnung über den Strassenverkehr» Art. 6 und Art. 7 bewilligungspflichtig:
- sportliche Veranstaltungen (motor- / radsportliche oder wettkampfmässig ausgelegte Anlässe, bei denen die Leistungen der Teilnehmenden aufgrund bestimmter Kriterien gemessen und eine Rangfolge ermittelt wird)
- Versuchsfahrten
- Umzüge
- Demonstrationsveranstaltungen mit Motorfahrzeugen
- motorsportähnliche Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter
- Veranstaltungen, bei denen Rekordversuche mit Motorfahrzeugen durchgeführt werden
Zudem ist gemäss Art. 38 und 40 StrG, jede über den gesteigerten Gemeingebrauch hinausgehende Benützung einer öffentlichen Strasse bewilligungspflichtig. Dazu gehören namentlich Veranstaltungen, das vorübergehende Aufstellen von Verkaufs- und Informationsständen sowie vorübergehende Lagerplätze und Baustelleninstallationen.
Die Gesuche für die Anlassbewilligung sind an folgende E-Mailadresse zuzustellen: anlassbewilligung.kapo@ur.ch.
Nach Eingang des Gesuchs wird die Ihnen zugeteilte Kontaktperson über die weiteren Schritte informieren. Die Kantonspolizei Uri übernimmt anschliessend die Koordination der Verfügungen und Stellungnahmen sämtlicher betroffener Behörden.
Unter Publikationen finden Sie einen Flyer zum Thema Sicherheit an Veranstaltungen.
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Bereitschafts- und Verkehrspolizei | +41 41 875 2211 | kantonspolizei@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Kantonspolizei | +41 41 875 2211 | kantonspolizei@ur.ch |
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