Haupinhalt
Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal 4. Generation (AP URT 4G)
Mit Beschluss vom 3. September 2019 hat sich der Regierungsrat entschieden, unter dem Vorbehalt der abschliessenden Rückmeldung der Gemeinden, wiederum als Trägerschaft aufzutreten und dem Bund ein Agglomerationsprogramm der 4. Generation einzureichen. Es soll auf der Grundlage des Agglomerationsprogramms der 3. Generation weiterentwickelt und nach Bedarf mit zusätzlichen Schwerpunkten ergänzt werden. Die Arbeiten starteten Anfang 2020 und erfolgten unter engem Miteinbezug der betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen.
Regierungsrat verabschiedet das Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal 4. Generation
Der Urner Regierungsrat hat am 29. Juni 2021 das Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal 4. Generation verabschiedet und dem Bund zur Beurteilung eingereicht. Zuvor stimmten auch die Gemeinderäte von Altdorf, Attinghausen, Bürglen, Erstfeld, Flüelen, Schattdorf, Seedorf und Silenen dem Agglomerationsprogramm zu. Damit halten die acht beteiligten Gemeinden und der Kanton fest, dass das Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal den kommunalen und kantonalen Planungen entspricht, zukünftig in ihren Planungen berücksichtigt wird und die Massnahmen fristgerecht umgesetzt werden.
Schwerpunkte des Agglomerationsprogramms Unteres Reusstal 4. Generation
Mit der 4. Generation wurden Ziele, Zukunftsbild und Strategien aus der 3. Generation weitgehend übernommen und punktuell angepasst. Auf der Basis des aktuellen Handlungsbedarfs wurden für die Bereiche Siedlung, Landschaft und Verkehr neue Massnahmen formuliert. Verschiedene Siedlungsmassnahmen werden neu als Daueraufgabe bezeichnet und mit konkreten Umsetzungsschritten versehen. Im Bereich Landschaft und ökologische Vernetzung werden konzeptionelle Grundlagen geschaffen. Dabei wird auch die Siedlungsökologie mitbetrachtet. Im AP URT 4G werden die Anstrengungen zur Aufwertung und Verbesserung der Sicherheit der öffentlichen Strassenräume durch Verkehrsberuhigungsmassnahmen und Aufwertungen der Strassenräume fortgeführt sowie erste Schritte zur Förderung der Klimaneutralität des ÖV unternommen. Zudem sollen die prioritären Schwachstellen im Fussverkehr angegangen und die Qualität der Veloinfrastruktur durch gezielte Massnahmen weiter verbessert werden.
Das AP URT 4G beinhaltet insgesamt 36 Massnahmen, davon vier Massnahmenpakete mit bis zu acht Teilmassnahmen. Es handelt sich um Sofortmassnahmen (d.h. Umsetzung vor 2024) sowie Massnahmen im A- und B-Horizont (Umsetzung 2024-2028 bzw. 2028-2032). Die totalen Investitionskosten für die Massnahmen im A-Horizont belaufen sich dabei auf rund 33.2 Mio. Franken, wobei der grössere Teil von 19.7 Mio. Franken durch die Gemeinden investiert werden (60%).
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