Haupinhalt
Rettungswesen
Gemäss Art. 43 des Gesundheitsgesetzes (RB 30.2111) sorgt der Kanton dafür, dass der Rettungsdienst auf dem Kantonsgebiet gewährleistet ist. Der Kanton hat dafür mit dem Kantonsspital Ur eine Programmvereinbarung für die Sicherstellung der strassengebundenen rettungsdienstlichen Versorgung (Rettungsdienst Kantonsspital Uri) abgeschlossen. Zur Gewährleistung einer umfassenden rettungsdienstlichen Versorgung hat der Kanton zusätzliche Leistungsvereinbarungen mit der Sanitätsnotrufzentrale 144 in Luzern und der Rega abgeschlossen.
Im Kanton Uri fallen insgesamt rund 2'200 Rettungseinsätze pro Jahr an. Davon werden rund 1'800 durch den Rettungsdienst des Kantonsspitals Uri geleistet. Die restlichen Rettungseinsätze werden durch ausserkantonale Rettungdienste oder Flugrettung übernommen.
First Responder
«First Responder» sind freiwillige Helferinnen und Helfer, die bei Menschen mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand die ersten lebensrettenden Massnahmen durchführen, bis der Rettungsdienst eintrifft. Die «First Responder» werden von der Sanitätsnotrufzentrale 144 Zentralschweiz aufgeboten (SNZ 144). Die Alarmierung erfolgt über eine speziell entwickelte App (Momentum). Die Alarmierungsplattform wählt jene «First Responder» aus, die sich in der Nähe des Ereignisses aufhalten. Die so Ausgewählten erhalten den Einsatzauftrag mit den erforderlichen Daten und begeben sich zum Einsatzort, wo sie die erste medizinische Versorgung leisten.
Anforderungsprofil für «First Responder»
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Der/die Interessierte verfügt über eine zertifizierte Ersthelfer-Ausbildung bei Herz-Kreislauf-Stillstand: gültiges BLS-AED-SRC Zertifikat; Wiederbelebung (BLS) inkl. Automatischer Externer Defibrillation (AED)
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Er/Sie hat die zweistündige Informationsveranstaltung «First Responder » besucht
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Vollendetes 18. Lebensjahr
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Verfügbarkeit eines Smartphones
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Er/Sie stellt sich für Notfalleinsätze zur Verfügung
Weitere Informationen zum Thema und wie Sie sich anmelden können, finden sich unter www.firstresponderzentralschweiz.ch
Standorte von AEDs (Defibrillatoren)
Seit Juni 2013 kann die Sanitätsnotrufzentrale 144 (SNZ) die Standorte der öffentlich zugänglichen AED-Standorte elektronisch erfassen. Bei einem Notfall kann die SNZ 144 somit dem Alarmierenden sofort den Standort des nächstgelegenen AEDs mitteilen. Damit kann die Notfallversorgung bei einem Herzstillstand erhebliche verbessert werden.
Hier finden Sie alle aktuellen AED-Standorte in der Zentralschweiz:
https://momentum.firstresponderzentralschweiz.ch/dae/index
Privatpersonen oder Firmen, die AEDs an öffentlich zugänglichen Orten zur Verfügung stellen, können unter https://firstresponderzentralschweiz.ch/aed/neuen-aed-melden/ neue AEDs oder die Informationen von bestehenden AEDs melden.
Sanitätsdienst bei Grossveranstaltungen
Bei Grossanlässen sind die Veranstalter verantwortlich für den Schutz der Gesundheit der teilnehmenden Personen und des eingesetzten Personals. Es muss daher auch ein wirksames sanitätsdienstliches Konzept, das die Gegebenheiten der Veranstaltung berücksichtigt, vorhanden sein. Die Verantwortung für die Erarbeitung und Umsetzung des sanitätsdienstlichen Konzepts liegt beim Veranstalter.
Der Rettungsdienst Kantonsspital Uri und die Sanitätsnotrufzentrale 144 in Luzern sind mindestens zwei Monate im Voraus über die Veranstaltung zu informieren.
Der Interverband für Rettungswesen (IVR) hat Richtlinien für die Organisation des Sanitätsdienstes bei Veranstaltungen ausgearbeitet. Im Rahmen dieser Richtlinien soll den Organisatoren einer Veranstaltung aufgezeigt werden, bei welchen Veranstaltungen ein Sanitätsdienst notwendig ist und wie dieser auszugestalten ist. Die Richtlinien haben den Charakter von Empfehlungen.
Das "Maurer-Schema" bietet eine weitere einfache Möglichkeit, die notwendigen sanitätsdienstlichen Mittel für Veranstaltungen zu ermitteln.
Name | |||
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Standorte der öff. zugänglichen AEDs in Uri, Stand Dezember 2023 (PDF, 44.86 kB) | Download | 0 | Standorte der öff. zugänglichen AEDs in Uri, Stand Dezember 2023 |
IVR: Richtlinien für die Organisation des Sanitätsdienstes bei Veranstaltungen (PDF, 656.61 kB) | Download | 1 | IVR: Richtlinien für die Organisation des Sanitätsdienstes bei Veranstaltungen |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Gesundheit | +41 41 875 2430 | afg@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |