Haupinhalt
Fahren lernen
Dem ersten Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises für die Kategorien A, A1, B oder B1 ist immer ein vom ASTRA anerkannten Original-Nothelferausweis beizulegen.
Nothilfe-/Nothelferkurs buchen: Kantonalverband Uri
Gesundheitsfragen
Falls auf dem Gesuch für die Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises eine der Fragen unter Punkt 3 mit "ja" beantwortet wird, muss diesem Gesuch ein Bericht der/des behandelnden Ärztin/Arztes beigelegt werden.
Sehtest
Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss neu keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Ausweisinhaberinnen und -inhaber müssen die Anforderungen an das Sehvermögen stets erfüllen. Ebenfalls keinen Sehtest benötigen Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft. Das Aufgebot zur verkehrsmedizinischen Untersuchung wird nach Gesuchseinreichung zugestellt.
Gesuch für die Erteilung eines Lernfahrausweises
Gesuch zusammen mit den folgenden Unterlagen einreichen (frühestens 1 Monat vor Mindestalter):
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Aktuelles Passfoto (kann auch am Schalter oder per Link erstellt werden)
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Kopie der Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis
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Original Nothelferausweis
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Arztbericht (falls notwendig)
Nach der Gesuchseinreichung erhalten Sie von uns die Daten, mit denen Sie sich online zur Theorieprüfung anmelden können:
Theorieprüfung buchen
Voraussetzungen für eine Lernfahrt
Ausrüstung:
Damit eine Lernfahrt unternommen werden kann, muss erst die theoretische Führerprüfung absolviert werden. Bei bestandener Prüfung kann der Lernfahrausweis angefordert werden. Dieser ist auf einer Lernfahrt immer mitzuführen. Sollte er vergessen gehen, kann das mit einer Busse von 20 Franken bestraft werden. Weiter ist am Fahrzeugheck eine gut sichtbar montierte L-Tafel (weisses "L" auf blauem Grund) anzubringen; egal ob geklebt, geschraubt oder als Magnettafel. Dies gilt für Lernfahrten mit Fahrzeugen aller Kategorien. Ist das "L" während einer Lernfahrt nicht angebracht oder wird es nach einer solchen nicht entfernt, kann dies ebenfalls eine Busse von 20 Franken nach sich ziehen.
Begleitperson:
Bei Lernfahrten der Kategorie B muss immer eine Begleitperson dabei sein. Diese muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Kategorie B besitzen. Ausserdem darf der Führerausweis dieser Begleitperson nicht mehr auf Probe ausgestellt sein.
Lernfahrten für die Kategorien A, -A, A1 und F bedürfen keiner Begleitperson. Sollte doch eine Begleitperson mitfahren, muss diese im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie sein.
Dies sind nur die Vorschriften der gängigsten Lernfahrten. Alle Vorgaben zum Erwerb der verschiedenen Führerausweiskategorien sind im Internet beispielsweise unter www.fuehrerausweise.ch ersichtlich.
Fahrschulen
Der Besuch einer Fahrschule ist zwar keine Pflicht, allerdings immer empfehlenswert. Ein Fahrlehrer oder eine Fahrlehrerin kennt alle gesetzlichen Grundlagen genau und kann wertvolle Tipps zum Verhalten im Strassenverkehr geben. Das trägt meist viel zum Selbstbewusstsein des Lernfahrers oder der Lernfahrerin bei.
Ausserdem verfügen Fahrschulautos über zusätzliche Seitenspiegel und Pedale auf der Beifahrerseite. Mit diesen kann der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin nötigenfalls Einfluss auf ein Fahrmanöver des Fahrschülers oder der Fahrschülerin nehmen, so dass gefährliche Situationen vermieden werden können. Das erhöht die Sicherheit im Strassenverkehr und gibt dem Fahrschüler oder der Fahrschülerin ein besseres Gefühl.
An der praktischen Führerprüfung stellt der Verkehrsexperte fest, ob die Kandidatin oder der Kandidat fähig ist, ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu führen.
Nach der bestandenen Prüfung wird der Führerausweis im Kreditkartenformat erstellt und per Post zugestellt. Bis dahin gilt in der Schweiz der Lernfahrausweis als befristete Fahrberechtigung.
Praktischen Tipps zur erfolgreichen Führerprüfung, asa-Video:
In der Regel werden die praktischen Führerprüfungen von den Fahrerlehrer/innen gebucht:
Praktische Führerprüfungen online buchen für Fahrlehrer (Kat. A1, A, B)
Theorieprüfungen
Basistheorie (B, A, A1), Kategorie F, G, M, EPS | 30.-- | |
Zusatztheorie C, C1, D, D1, CVZ | 50.-- |
Ausweise
Lernfahrausweis | 80.-- | |
Duplikat Lernfahrausweis | 40.-- | |
Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) erstmalig |
60.-- | |
Das Ausstellen eines weiteren FAK infolge Verlust, Nachträgen, Auflagen oder Ergänzungen |
35.-- | |
Änderung Lernfahrausweis / Ersatz Lernfahrausweis | 30.-- |
Praktische Führerprüfung
Prüfung Kategorie A1, A, B, B1, F, BE, DE, D1E | 120.-- | |
Prüfung Kategorie C, C1, D1, CE, C1E, BPT | 180.-- | |
Prüfung Kategorie D | 240.-- | |
Fahreignungstest | n. Aufwand | |
Kontrollfahrt | n. Aufwand |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Strassen- und Schiffsverkehr | +41 41 875 28 00 | assv@ur.ch |