Haupinhalt
Fristerstreckung juristische Personen
Verfahren
Fristerstreckungen für die Steuerperiode 2023 sind nach Erhalt der Steuererklärung möglich.
Für die Erfassung einer Fristerstreckung ist die Eingabe der PID-Nummer notwendig. Diese finden Sie oben auf dem Steuererklärungsformular. Bei Fragen wenden Sie sich an das steueramt@ur.ch.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.