Haupinhalt

Fristerstreckung natürliche Personen

Verfahren

Die maximale Frist für elektronische Fristerstreckungen 2023 ist abgelaufen. Falls eine Verlängerung der Einreichefrist notwendig ist, wenden Sie sich bitte an das Steueramt der zuständigen Gemeinde.

Fristerstreckungen für die Steuerperiode 2024 sind nach Erhalt des Aktivierungsschreibens möglich.

Für die Erfassung einer Fristerstreckung ist die Eingabe der PID-Nummer notwendig. Diese finden Sie oben auf dem Aktivierungsschreiben. Bei Fragen wenden Sie sich an das steueramt@ur.ch.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.